Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 29

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sowohl im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Regelungen als auch im Rechnungslegungsbereich sowie im Bereich des von uns geplanten Unternehmensreorganisationsverfahrens.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Josef Rauchenberger: Derzeit gehen im Konkursfall viele Arbeitsplätze vor allem wegen zu enger Rahmenbedingungen in der Konkursordnung verloren, selbst wenn die Voraussetzungen der Betriebsfortführung gegeben wären.

Ich frage Sie daher: Ist durch das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz sichergestellt, daß die vorgesehenen Vorbeugemaßnahmen ausreichen, um Insolvenzen von Anfang an zu verhindern beziehungsweise – sofern es trotzdem zur Insolvenz kommt – den Schaden für Arbeitnehmer und Zulieferer so gering wie möglich zu halten?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz stellt jedenfalls einen bedeutenden Beitrag zur Insolvenzverhinderung dar. Im Rahmen des Vorgesehenen muß es möglich sein, sowohl auf der Prophylaxeseite eine maßgebliche Verbesserung zu erzielen als auch zweitens, wenn eine materielle Insolvenz unabweislich gegeben ist und ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden muß, Unternehmen in verstärktem Maße die Möglichkeit zu geben, tatsächlich fortgeführt zu werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Dafür gibt es eine Fülle von Maßnahmen im Rahmen des Unternehmensreorganisationsverfahrens, das auf dem völlig neuen Denkansatz beruht, bereits einzugreifen, wenn eine Schieflage gegeben und bevor es noch zur materiellen Insolvenz gekommen ist, und es gibt auch Maßnahmen im Rahmen des Konkursverfahrens, mit dessen Hilfe die Fortführung des Unternehmens begünstigt werden soll. Wir wollen auch darauf hinwirken, daß das Parlament besondere Maßnahmen beschließt, um das Ausgleichsverfahren wieder attraktiver zu machen. Sie kennen unsere Bemühungen, die Automatik in den Griff zu bekommen, die heute mit dem Eröffnen des Ausgleichsverfahrens, insbesondere mit der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen, in vielen Bereichen in Gang gesetzt wird. Das Ausgleichsverfahren selbst soll wieder attraktiver werden.

Insgesamt soll sowohl durch die Prophylaxe als auch durch die verbesserten Möglichkeiten der Fortführung von Unternehmen, sofern diese aufgrund der wirtschaftlichen Situation gerechtfertigt ist, die Unternehmensbestandssicherung in größerem Umfang ermöglicht werden. Das hätte nicht nur für die Belegschaft und die Eigentümer, sondern auch für die Gläubiger günstige Auswirkungen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Hoher Bundesrat! Eingelangt sind fünf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt sind ferner die Berichte 26280 bis 27173-EU über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit der Frau Vizepräsidentin und dem Herrn Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsicht aufliegen.


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