Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 28

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zugsgesetz-Novelle, die einen wesentlichen Schwerpunkt auf den Betreuungsbereich legt, zumindest sukzessive durchsetzen wollen. Deshalb wird eine gewisse personelle Sicherstellung der damals einstimmig beschlossenen Überlegungen notwendig sein.

In der Frage der Personalstärke im Vollzugsbereich hat sich in den letzten Jahren die allgemeine Tendenz der – Hoher Bundesrat, das Fernsehen ist abgeschaltet – Rasenmähermethode nicht durchgesetzt. Im Gegenteil, wir haben im Justizbereich insgesamt nicht nur den Personalstand halten können, sondern durch Verschiebungen innerhalb der Justiz Kapazitäten aus dem nichtrichterlichen Personalstand in den Vollzugsbereich hinüberführen können.

Das Problem ist heute nicht so sehr die Anzahl der Planstellen, sondern das Problem ist die budgetäre, die finanzielle Bedeckung der Personalkostenerfordernisse. Das betrifft insbesondere den Mehrdienstleistungsbereich: Gerade der Vollzug ist wegen nicht vorhersehbarer Ereignisse sehr anfällig für Mehrdienstleistungen. Die Einsparungen haben dazu geführt, daß wir nicht alle uns zugebilligten zusätzlichen Planstellen besetzen konnten. Die Besetzung ist jetzt sukzessive im Gange, nach bisherigen Zusicherungen der zuständigen Regierungsstellen bin ich guten Mutes, daß wir heuer die möglichen Mehraufnahmen tatsächlich durchführen können und in den nächsten Jahren – trotz Einfrierens des Beschäftigtenstandes im Justizbereich auf dem Niveau von 1996 – durch weitere kleinere Verschiebungen den Vollzugsbereich aufstocken können.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird noch eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Anton Hüttmayr: Herr Bundesminister! Sie haben von Planstellen gesprochen. Gibt es die Möglichkeit einer Übernahme von Zollwachebediensteten in den Bereich der Justizwache?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Es hat schon bisher vereinzelt Übertritte gegeben, und es wird in jedem Einzelfall notwendig sein zu prüfen, welche Voraussetzungen Zollwachebedienstete mitbringen. Die Spezialausbildung im Justizwachdienst ist so spezifisch, daß sie weitgehend unverzichtbar ist. Aber es hat bisher immer wieder Übertritte aus der Zollwache in die Justizwache gegeben, insbesondere im Westen Österreichs.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zum Aufruf der 15. und letzten Anfrage, 766/M, des Herrn Bundesrates Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Josef Rauchenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Für das Insolvenzrechtsänderungsgesetz gab es einen Ministerialentwurf, und jetzt gibt es dafür eine Regierungsvorlage. Daher frage ich Sie konkret:

766/M-BR/97

Halten Sie das geplante Insolvenzrechtsänderungsgesetz für einen ausreichenden Beitrag zur umfassenden Insolvenzprophylaxe?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Insolvenzprophylaxe umfaßt selbstverständlich einen weit größeren Bereich, als ihn die Justiz abdecken kann. Es wäre blauäugig zu glauben, daß ein – wenn auch noch so gutes – Insolvenzrecht ausreichen könnte, dort Prophylaxe zu betreiben, wo andere Bereiche wie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die wirtschaftliche Entwicklung, Managementfähigkeiten et cetera angesprochen sind.

Aber insofern die Justizgesetzgebung und der Vollzug Prophylaxe betreiben können, halte ich das geplante Insolvenzrechtsänderungsgesetz in vielfacher Hinsicht für einen Quantensprung,


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