Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 85

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Ich komme zuerst zum Abkommen zwischen Österreich und Chile, da es dazu meiner Meinung nach etwas mehr zu sagen gibt als ein paar Routinefloskeln.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir einen ganz kurzen historischen Exkurs zu diesem Thema. 1970 setzte sich in Chile bei freien Wahlen der Kandidat der Volksfront, Allende, durch. Er war der erste demokratisch gewählte, sozialistische Präsident Lateinamerikas. Im September 1973 wurde Präsident Allende von der faschistischen Armeeführung mit massiver Unterstützung des CIA gestürzt und kam bei diesem Putsch ums Leben. Der neue Regierungschef, General Pinochet, löste in der Folge das Parlament auf, verbot jede politische Tätigkeit und verfolgte die Anhänger aller politischen Parteien.

Alle Kritiker des Regimes waren schweren Verfolgungen ausgesetzt, viele von ihnen konnten aber fliehen, unter anderem nach Österreich, wo sie gerne aufgenommen wurden. Dies geschah in den siebziger Jahren, also in Zeiten eines politischen Klimas in Österreich, als noch auf den international guten Ruf Österreichs als Asylland geachtet wurde. Damals war das kein Problem, sondern ein selbstverständlicher humanitärer Akt. Im Grunde ist das ein schmerzlicher Rückblick auf Zeiten, in denen noch nicht der Haß auf Flüchtlinge geschürt wurde.

Aber lassen Sie mich konkret auf das angesprochene Abkommen mit Chile zurückkommen. Damit wird die soziale Sicherheit von Menschen gewährleistet, die in Österreich und Chile Versicherungszeiten erworben haben. Das Ziel ist es, durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Pensionsansprüchen im Rahmen eines umfassenden Schutzes im Bereich der Pensionsversicherung zu ermöglichen.

Zum Abkommen zwischen Österreich und Norwegen sei nur so viel gesagt, daß es Regelungen und Ergänzungen der EU-Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit vorsieht.

Schließlich noch zum Abkommen zwischen Österreich und Kroatien: Ein neues Abkommen mit Kroatien wurde deshalb notwendig, weil eine Teilkündigung des seinerzeitigen Abkommens nur für den Bereich der Familienbeihilfen nicht möglich war. Wie erinnerlich, wurde die Anweisung der Familienbeihilfe für in Kroatien lebende Kinder eingestellt. Deshalb wurde das gesamte Abkommen gekündigt. Die Regelungen in der Kranken,- Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung wurden jedoch unverändert in das neue Abkommen übernommen.

Abschließend möchte ich bemerken, daß meine Fraktion allen drei Vorlagen zustimmen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.00

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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