Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 86

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über soziale Sicherheit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Revision von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie über Änderungen des Gesetzes über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Firmenbuchgesetzes und des Gerichtsgebührengesetzes (Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 – GenRevRÄG 1997) (840 und 872/NR sowie 5551/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Erhard Meier: Der Inhalt des Berichtes des Rechtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 liegt allen Bundesräten vor, sodaß ich auf die Verlesung verzichten kann. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Rechtsausschluß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Harring. – Bitte.

15.03

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr verehrten Herren! Wir haben heute über ein Bundesgesetz über die Revision von Genossenschaften und über das Firmenbuchgesetz zu beraten. Es ist dies ein Gesetzesvorhaben, das schon im Jahre 1991 im Koalitionsübereinkommen erwähnt wurde. Im Arbeitsübereinkommen der Regierung war damals zu lesen, daß die zeitgemäße Neuordnung und Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes dringend sei und deshalb angestrebt werde.

Es wurden damals auch zwei Arbeitsgruppen, eine im Bundesministerium für Justiz, eine im Boltzmann-Institut, eingesetzt. Bedauerlich ist jedoch, daß in alle diesen Arbeitsgruppen ausschließlich Zentralisten am Werk gewesen sind. In keiner einzigen Arbeitsgruppe war ein


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