Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 92

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neben Vorarlberg und Salzburg diese gemischten Verbände als Restbestände ... (Bundesrat Dr. Harring: Vergessen Sie Kärnten bitte nicht!)

Kollege Harring! Wir haben diese gemischten Verbände, aber ich muß sagen, daß ich als Aufsichtsratsmitglied Jahr für Jahr die Arbeit und auch die Effizienz dieser Revisoren durchaus begrüßt habe. Ich hatte bis dato nicht die geringsten Probleme hinsichtlich der Authentizität und der Kompetenz dieser Revisionen. Ich habe auch überhaupt kein Problem in der Richtung, daß da über den Revisor irgendein Druck auf unsere Primärbank, unsere Primärgenossenschaft ausgeübt worden wäre, erlebt. Ich habe vielmehr immer wieder den positiven Aspekt vermerkt – dies gilt allerdings nicht für meine Primärbank, aber für die eine oder andere; es gibt leider Gottes immer und überall schwarze Schäfchen (Bundesrat Dr. Tremmel: Kollege! Seien Sie froh, daß es noch ein paar gibt!)  –, der durch den sogenannten Solidaritätsfonds – auch eine Verbandseinrichtung – entstanden ist. – Lassen Sie mich bitte ausreden.

Das wäre natürlich eine Begleiterscheinung: Würden wir den gemischten Verband auflösen, gäbe es auch keinen Solidaritätsfonds mehr. Das alles sozusagen vom Tisch zu wischen und nur die negativen Aspekte zu sehen, ist, wie ich meine, nicht ganz gerecht. Alles in allem kann ich aufgrund meiner Erfahrung nur in aller Bescheidenheit sagen, ich habe mit dem gemischten Verband kein Problem. (Bundesrat Dr. Harring: Sie sagen aber selbst, das burgenländische Beispiel ist nicht besonders gut!)  – Gut.

Ich möchte übrigens, weil Sie den Bauernbund immer wieder zitiert haben, feststellen: Ich bin zwar Mitglied des Bauernbundes, weil ich vielfach Mitglied bin (Bundesrat Dr. Harring: Sonst könnten Sie nicht Aufsichtsrat sein!)  – als Notar muß man es sich mit allen gut stellen –, aber vor allem bin ich Wirtschaftsbundmitglied, spreche hier also als Wirtschaftsvertreter. Meine Primärbank ist bei Gott nicht vom Bauernbund dominiert, das darf ich Ihnen versichern! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Heiterkeit.) Nein, Spaß beiseite: Es ist tatsächlich so, daß wir uns da nicht von irgendwelchen Einflüssen, von Parteilichkeiten, von Parteien oder Vereinen leiten lassen.

Wir sind der Meinung, Herr Kollege Harring, daß diese gemischten Verbände ohnehin nicht als Dauerrecht verankert sind. Wir würden meinen, daß das für unsere Verhältnisse – damit meine ich: in Vorarlberg, im Burgenland und teilweise auch in Salzburg – zwar durchaus adäquat ist, aber ich gebe Ihnen recht: Das, was Sie angedeutet haben, findet auch bereits statt. In einigen größeren Bundesländern sind auch Genossenschaftsbanken dazu übergegangen, internationale Wirtschaftsprüfer in die Revision miteinzubeziehen, um natürlich durch den Bestätigungsvermerk auch international entsprechend anerkannt zu werden. (Bundesrat Dr. Harring: Geht nicht! Das geht nicht mehr!) Natürlich geht das!

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend läßt sich sagen, daß durch die Stärkung der unabhängigen Revision, die Neuregelung der Prüfungsverfolgung, vor allem auch durch die Klarstellung der Kosten der Revision für unsere kleinen Genossenschaften, durch die Qualifikation und Zulassung als Revisor sowie die Anerkennung als Revisionsverband die Reform des Revisionsrechtes als durchaus gelungen bezeichnet werden kann. Ich bin der Meinung, daß dieser Gesetzesbeschluß nunmehr ein Schritt zu einer Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes ist und ein wirkungsvolles, modernes, den neuen Herausforderungen gerechtes, wesentliches Instrument darstellt, um den Ansprüchen gerecht zu werden und die Herausforderungen zu meistern.

In diesem Sinne darf ich sagen, daß meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluß die Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

15.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Justiz. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.30

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem uns hier heute vorliegenden Gesetzesbeschluß bezwecken wir zum einen auf


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