Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

von einer zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, Internationalisierung der Märkte, überhaupt von einem generell schärfer gewordenen Wettbewerb und Rationalisierungsdruck gekennzeichnet ist, könnte, quasi gegensteuernd, die Ursprungsidee der genossenschaftlichen Unternehmensform, die Idee einer gemeinschaftlichen Selbsthilfe von Wirtschaftsbetrieben gegen übermächtiger Konkurrenz und Marktungleichgewichten erst recht Bedeutung gewinnen.

Die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Justiz hat nach Fertigstellung des aus der Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes wegen Dringlichkeit, durchaus aber auch aus Einsicht in die realistischen Möglichkeiten vorgezogenen Revisionsrechts die Arbeiten an einem Entwurf eines Genossenschaftsgesetzes wieder fortgesetzt. Nach einer Grundsatzdiskussion über Wesen und Stellenwert der Genossenschaft an der Jahrtausendwende werden nun unter Berücksichtigung vor allem auch des erwähnten Entwurfes des Ludwig Boltzmann- Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen zunächst Schwerpunktfragen diskutiert, etwa nach dem Ausmaß der Satzungsautonomie, nach der Machtverteilung unter den Genossenschaftsorganen oder auch nach der Rolle des Genossenschaftsverbundes.

Als Ergebnis der sicher nach einer kritischen Reflexion und unter Rückbesinnung auf die Wurzeln und inneren Antriebskräfte der Genossenschaft notwendigen Gesetzesreform muß die Genossenschaft als Rechtsform unter Beibehaltung ihrer sie von anderen Unternehmungen unterscheidenden und ihnen gegenüber auszeichnenden Besonderheiten an die Anforderungen von heute angepaßt und damit für die Zukunft noch attraktiver gemacht werden.

Es zeichnet sich zwar ab, daß die von uns angestrebte konsensuale politische Willensbildung für die Gesamtreform des Genossenschaftsrechts noch eine gewisse Zeit und auch eine gewisse Kompromißfähigkeit der betroffenen Kreise erfordern wird, nicht zuletzt aufgrund des in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jusitz nachzulesenden Verlaufs der heuer im Frühjahr in Salzburg von uns veranstalteten Enquete mit dem Thema "Reform des Genossenschaftsrechts" bin ich aber der Überzeugung, daß es bei einigem guten Willen möglich sein müßte, noch in dieser Legislaturperiode zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Soweit die Vorausschau auf das, was wir nach diesem Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz weiter vorhaben. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP und Beifall der Bundesräte Dr. Harring und Eisl. )

15.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht. – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (845 und 866/NR sowie 5552/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (849 und 865/NR sowie 5553/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite