Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 109

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Präsident Dr. Günther Hummer: Der von den Bundesräten Dr. Tremmel und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Aufhebung der menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. Ich erteile es ihm.

16.42

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Debatte über die beiden letzten Tagesordnungspunkte unserer heutigen Sitzung wird unter einem abgeführt. Gestatten Sie, daß ich auf beide Tagesordnungspunkte eingehe. Ich beginne mit dem Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert wird.

Ich darf gleich an die Worte meines Vorredners, Herrn Bundesrates Dr. Tremmel, anschließen und ihm sagen, daß man sicherlich nichts verschweigen will. Man soll aber auch den konkreten Tatsachen ins Auge sehen. Tatsache ist letztendlich, daß wir heute über ein Bundesgesetz, das geändert werden soll, die Debatte führen und anschließend darüber abstimmen werden. Es freut mich aber, daß die Zustimmung der Oppositionspartei zu beiden Punkten – mit der Begründung von Dr. Tremmel – gegeben ist.

Tatsache ist, daß dieses Bundesgesetz vom 3. Juli 1975 stammt und damit die Grundlage für die innerstaatliche Weitergabe der von der ehemaligen CSSR aufgrund des im Dezember 1974 unterzeichneten Vermögensvertrages geleisteten Globalentschädigung an geschädigte österreichische Staatsbürger und juristische Personen geschaffen wurde. Der Wert des jeweiligen Vermögensverlustes wurde aufgrund von im Gesetz näher definierten Rechnungseinheiten ermittelt, welche degressiv nach der Höhe des Verlustes abgestuft sind.

Meine Damen und Herren! Die Republik Österreich – das hat Kollege Tremmel schon erwähnt – hat aufgrund des Vermögensvertrages von der ehemaligen CSSR 1 Milliarde Schilling bar erhalten. Der Betrag reicht aber nicht aus, denn es wurden daneben an Österreich im Bundesgebiet befindliche Vermögenswerte übertragen, die in einem sehr komplizierten Verfahren nach dem Vermögensabwicklungsgesetz vom Handelsgericht abgewickelt werden mußten. Damit war es anscheinend noch nicht genug, denn es ist ein weiterer Betrag hinzugekommen für die derzeit noch anhängigen Verfahren und für diejenigen, in denen die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland den zuerkannten Betrag noch nicht überweisen konnte. Mit dem entsprechenden Zahlenmaterial möchte ich Sie jetzt nicht langweilen, weil es ohnedies in den Beilagen nachzulesen ist, die Sie alle bekommen haben.

Nach Verwertung der übertragbaren Vermögenswerte und Abschluß nahezu aller Entschädigungsverfahren soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine abschließende Erhöhung der bereits rechtskräftig oder rechtswirksam zuerkannten Entschädigungsbeiträge erfolgen. Die Erhöhungsverfahren werden von Amts wegen durchgeführt, um den Geschädigten oder ihren Rechtsnachfolgern unbürokratisch weitere Entschädigungszahlungen zukommen lassen zu können.

Das Vorhandensein ausreichender Mittel gibt dem Gesetzgeber in dieser abschließenden Regelung sogar die Möglichkeit, jeden bereits zuerkannten Entschädigungsbetrag zu erhöhen. Für die Dauer der Vollziehung dieses Bundesgesetzes entsteht ein zusätzlicher Personalaufwand – das ist vermutlich weniger schön. Aber es wurde mehr oder minder zugesichert, daß dieser erhöhte Personalaufwand durch interne Umschichtungen im Bereich der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland bedeckt werden wird. – Soviel zu dem Teil, der die CSSR betrifft.

Dieses Gesetz behandelt auch das Verteilungsgesetz DDR aus dem Jahre 1988, also ein jüngeres Gesetz, das die Umsetzung des zwischen der Republik und der ehemaligen DDR im August 1987 abgeschlossenen Globalentschädigungsabkommens ist. Aufgrund dieses völkerrechtlichen Vertrages ist ein Gesamtbetrag von etwa 136 Millionen Schilling an die Republik


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