Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 65

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In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, daß im Justizressort derzeit Vorbereitungen zur Umsetzung mehrerer Rechtsakte laufen, die im Rahmen der dritten Säule, aber auch kürzlich im Rahmen der OECD, bereits abgeschlossen wurden und die die Bekämpfung des internationalen Betrugs sowie der internationalen Korruption, aber auch den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft betreffen. Ein Gesetzentwurf, der auch andere Bereiche der Wirtschaftskriminalität einbeziehen wird, wird im Laufe des Monats Februar zur Begutachtung versendet werden.

Meine Damen und Herren! Was den Umgang mit der sogenannten Alltagskriminalität anlangt, wird die Justiz ihren Weg konsequent weitergehen. Dazu gehört der faktische Ausbau des schon seit einem Jahrzehnt erfolgreich durchgeführten außergerichtlichen Tatausgleiches ebenso wie die möglichst baldige Gesetzwerdung der noch im heurigen Frühjahr in das Parlament einzubringenden Strafprozeßnovelle 1998. Die darin vorgesehene sogenannte Diversion soll künftig eine einfachere, zugleich aber besser auf den Einzelfall abgestimmte Ahndung von leichteren Verstößen weniger gefährlicher Straftäter ermöglichen. Das bedeutet, um es einmal mehr zu betonen, weder eine Entkriminalisierung noch bloß eine Reprivatisierung des Strafrechtes.

Besonderes Augenmerk wird dabei der Schadensgutmachung und den anderen Interessen der Opfer, zu welchen auch ideelle Genugtuung gehört, geschenkt werden. Unter dem Damoklesschwert einer an sonst drohenden strafrechtlichen Verurteilung wird sich der Täter intensiv bemühen, das Opfer schadlos zu stellen. In ihren Auswirkungen wird diese Reform den Opfern von Straftaten mehr geben als irgendein Justizgesetz in der Zweiten Republik zuvor. Meine Damen und Herren! Dieser unser Weg der intelligenten Härte und einfühlsamen Hilfe wird am besten in dem seit 1. Jänner dieses Jahres geltenden neuen Suchtmittelgesetz in Verbindung mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1996, das am 1. März 1997 in Kraft getreten ist, erkennbar. Das Konzept ist, größere Dealer für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, kriminelle Organisationen mit der Vermögensabschöpfung in ihrem finanziellen Zentrum zu treffen, hingegen zu versuchen, Süchtigen soweit wie möglich zu helfen.

In den letzten Jahren mußten wir alle feststellen, daß vor allem unsere Jugend in einem bisher nicht gekannten Ausmaß gefährdet ist und insbesondere Ecstasy und andere Designerdrogen zunehmend konsumiert. Das neue Suchtmittelgesetz erfaßt auch diese psychotropen Substanzen, sodaß wir künftig auch diesbezüglich gegen Dealer schärfer vorgehen werden können.

Gerade weil die Anzeigen in erster Linie die Konsumenten der illegalen Drogen betreffen, ist es besonders wichtig, das Drogenproblem nicht nur durch rein repressive Maßnahmen, also den Einsatz des Strafrechtes allein, lösen zu wollen, sondern sich dessen bewußt zu sein, daß Sucht und Abhängigkeit primär medizinische Probleme sind, daß es also über das Strafrecht hinausgehender medizinisch-therapeutischer Ansätze bedarf.

Gerade mit dem neuen Suchtmittelgesetz zeigt Österreich dafür den Weg einer, wie ich meine, vorbildlichen Balance zwischen kriminalpolitischen und gesundheitspolitischen Interventionen, und ich sehe für die derzeitige Diskussion, wenige Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, keinen Anlaß, bei allem, was wir im Vorjahr diskutiert haben, wieder von vorne zu beginnen.

Ich möchte meine Wortmeldung aber nicht abschließen, ohne – keineswegs beschwichtigend, aber doch das Bild abrundend – zu erwähnen, daß eine im Jahr 1996 durchgeführte internationale Studie über Verbrechen und Verbrechensopfer ergeben hat, daß in Österreich in fast allen untersuchten Bereichen eine vergleichsweise niedrige Kriminalitätsrate gegeben ist und es auch mit der Zahl von Verbrechensopfern ähnlich positiv aussieht, vor allem auch – heute wurde das subjektive Sicherheitsgefühl angesprochen – mit der Angst der Befragten, im kommenden Jahr Opfer eines deliktischen Angriffes zu werden.

Ich meine, daß es zu einer fairen und vollständigen Information der Öffentlichkeit gehört, auch solche positiven Botschaften zu verkünden, und daß auch sie in die legistischen und exekutiven Überlegungen einzubeziehen sind, damit unsere Strafrechtspolitik die notwendige Ausgewogen


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