Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 111

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Mütter oder Väter zu Hause bleiben können, um den Einkommensentgang kompensieren zu können.

Trotzdem ist es aber der Fall gewesen, daß wir auch mit der Familienbesteuerung nicht zufrieden waren. Es ist eben so, daß man in einer Koalition immer wieder Kompromisse mit dem Partner schließen muß, auch wenn man damit keine Freude hat. Aber umso mehr haben wir uns gefreut, daß unser Familiensteuer-Reformmodell, das Herr Bundesminister Bartenstein im Vorjahr, im Jänner 1997, eingebracht hat, das wir nun mit unserem Koalitionspartner verhandeln, auch vom Verfassungsgerichtshof aufgrund der Klage von Herrn Dipl.-Ing. Dieter Mack bestätigt wurde. Ich hoffe, daß wir zu einer Lösung kommen werden, die genau das, was der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis unmißverständlich vorgibt, in Zukunft erfüllen kann; das Erkenntnis sagt nämlich eindeutig und klar, daß die derzeitige steuerliche Berücksichtigung von Kindern nicht ausreicht, mit anderen Worten, daß derzeit die Eltern zuviel Steuer für die Unterhaltskosten ihrer Kinder zahlen und daher ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber gegeben ist, die Unterhaltspflichten von Eltern im Steuersystem entsprechend ihrer gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und damit den Familien in unserem Staate mehr Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Derzeit – das ist eben auch der Eindruck der Österreichischen Volkspartei, und deswegen sind wir über dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes glücklich, vielleicht liegt auch gerade dort der Grund, warum unser Koalitionspartner nicht ebenso erfreut war – ist es eben so, daß vor allem Familien mit mehreren Kindern im Steuersystem deutlich schlechtergestellt sind als kinderlose. So zahlt etwa ein Vater von drei Kindern nur wesentlich weniger Steuern als jemand, der ohne Unterhaltsverpflichtungen Steuern zu entrichten hat.

Für die ÖVP ist folgendes eindeutig und klar festzustellen: nämlich daß der Umstand, Kinder zu haben, nicht bedeuten darf, daß der Lebensstandard einer Familie dadurch deutlich absinkt. Derzeit wird aber steuerlich nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen; die derzeit geltenden Absetzbeträge genügen dieser Anforderung nämlich nicht.

Es ist daher auch völlig richtig, daß diese parlamentarische dringliche Anfrage an den Finanzminister gestellt wurde, weil das Finanzministerium konkrete Schritte zur Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu setzen hat und weil nach diesem Erkenntnis die Unterhaltsleistungen von Eltern gegenüber ihren Kindern im geltenden Einkommensteuerrecht zu wenig berücksichtigt sind; das heißt, die Familien haben in der Vergangenheit zuviel Steuern bezahlt.

Es ist daher mehr als gerechtfertigt, daß die Minder einnahmen, die dadurch in Zukunft im Budget zu erwarten sind – weil dies nach unserer Auffassung nicht durch den Familienlastenausgleichsfonds abgedeckt werden kann –, entsprechend zu berücksichtigen sind. Dazu ist noch zu sagen, daß der Familienlastenausgleichsfonds 1954 ausdrücklich als Ergänzung zu steuerlichen Maßnahmen und nicht als Ersatz für steuerliche Maßnahmen eingeführt worden ist.

Wofür tritt nun die ÖVP ein? – Der Herr Finanzminister hat vorhin gesagt, daß er auf das Modell nicht eingehen möchte, weil es erst in Verhandlung steht. Ich möchte dieses Modell ganz kurz vorstellen: Wir von der ÖVP treten für eine verfassungskonforme Lösung ein, die dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und vor allem in erster Linie an die mittelständischen Familien gerichtet ist und diesen auch den finanziellen Ausgleich geben soll.

Es geht uns zweitens darum, daß wir eine Anhebung der Kinderabsetzbeträge um einen Sockel von 500 S erwarten und auch für diesen eintreten.

Die ÖVP fordert drittens eine Ergänzung dieses Sockels um eine zusätzliche Altersstaffelung im Sinne des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses, weil der gerichtlich festgesetzte Regelbedarfsatz mit dem Alter der Kinder steigt: von Kindern von null bis drei Jahren mit 1 970 S monatlich auf 5 500 S für Kinder im Alter von 19 bis 27 Jahren. Wir wollen, daß die bestehende und vom Verfassungsgerichtshoferkenntnis nicht berührte Mehrkinderstaffel bleibt.


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