Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 119

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daß man, genau auf diese Mängel abgestimmt, finanzielle Unterstützung in den nächsten Jahren leisten wird.

Das heißt, wir stehen am Beginn eines Prozesses, der sich permanent verändert, und wir stehen nicht am Ende dieses Prozesses, sondern es werden sich in halbjährlichem Abstand Evaluierungen ergeben, die schon ganz anders ausschauen werden als die Ausgangsposition.

Klar ist, daß diese Kriterien erfüllt werden müssen. Klar ist, daß der Acquis übernommen werden muß. Und selbstverständlich müssen diese Beitrittsstaaten auch die Einhaltung der EU-Standards gewährleisten. Das bedeutet doch genau – und diese Forderung haben wir erhoben –, daß man in diesen Ländern die Sozialstandards anhebt, daß man die Umweltstandards anheben muß, daß man all die Standards auf ein Niveau anhebt, wie es in der EU gegeben ist, um zu einem Ausgleich zu kommen, um Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Das kann nur zum Nutzen von Mitbewerbern wie Österreich sein, vor allem von Grenzländern, wenn man diese Standards ausgleicht, dieses Gefälle ausgleicht und dafür auch die notwendigen Mittel im Rahmen einer Vorbeitrittsstrategie zur Verfügung stellt.

Die Osterweiterung muß mit Augenmaß geschehen. Einen Zeitpunkt zu nennen ist nicht möglich, weil es auf die Erfüllung objektiver Kriterien ankommt. Und wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann wird es einen Beitritt geben. Diese Kriterien sind festgelegt und sind auch bereits evaluiert. Man weiß, daß es da und dort noch Defizite gibt, und es wird in den Verhandlungen detailliert zu ergründen sein, wo genau und in welchem Ausmaß diese Defizite vorhanden sind.

Dagegen muß man Strategien entwickeln, und erst dann wird es zu einer Erweiterung Richtung Osten kommen.

Ich glaube, das ist ein berechtigtes Anliegen der Bundesregierung, das zeigt aber auch, daß die Sorgen der Menschen in den Grenzregionen, die sicherlich vorhanden sind, ernstgenommen werden. Es kann aber sicherlich nicht darum gehen, den Ist-Zustand als Endzustand zu verkaufen und damit Ängste und Sorgen zu schüren, sondern man muß den Leuten eine Lösung anbieten, mit der sie auch leben können und aus der beide Seiten Nutzen ziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.41

Präsident Ludwig Bieringer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl. Ich erteile ihm dieses.

18.41

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Werte Staatssekretärin! Werter Staatssekretär! Liebe Kollegen des Hohen Hauses! Eingangs möchte ich auf deine Ausführungen, lieber Kollege Winter, eingehen, weil du gemeint hast, wir würden die Probleme in den Gemeinden mit der Getränkesteuer nicht kennen. Ich selbst bin auch geschäftsführender Gemeinderat einer Gemeinde im oberen Waldviertel und kenne diese Probleme sehr gut, und ich bin auch der Meinung, daß man den Gemeinden diese Abgänge über den Bundesfinanzausgleich refundieren muß. Aber dann kann man sie – ich glaube, diesbezüglich haben wir die gleiche Meinung – abschaffen.

Wir sind deswegen für die Abschaffung, weil wir eben die Wirte unterstützen wollen, und da haben wir einmal einen großen Verbündeten gehabt. Die ÖVP mit Herrn Kaufmann hat auch bei den Wirten Zigtausende Unterschriften für die Abschaffung der Getränkesteuer gesammelt. Die Wirte haben diese Sache unterstützt, und dann sind diese Unterschriften ins Parlament gekommen. Daraufhin haben die Freiheitlichen einen Antrag eingebracht, daß eben im Sinne dieser Unterschriften, im Sinne der Wirte die Getränkesteuer abgeschafft wird, und dann haben leider Gottes alle anderen außer den Freiheitlichen dagegengestimmt. Sehen Sie, das ist es, worum es geht. Ich kann nicht den Wirten draußen sagen, wir sind für die Abschaffung der Getränkesteuer, und dann im Parlament umfallen. Das ist es, wogegen wir uns verwahren. Das nur eingangs. (Bundesrat Winter: Du weißt genau, beim Finanzausgleich geht nichts, und für die Wirte ist das eine gute Schlagzeile, die du machst!)


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