Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 126

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In dieser Studie heißt es: Die Folgen eines EU-Beitrittes der mittel- und osteuropäischen Staaten hätten folgende wesentlichen negativen Auswirkungen – ich zitiere –:

Erstens: Die Teilnahme der mittel- und osteuropäischen Länder am Binnenmarkt wird die Transfers für die gemeinsame Agrarpolitik und Strukturfonds erheblich ausweiten. Dies bedeutet für die bisherigen EU-Mitglieder eine deutliche Mehrbelastung. Die Autoren befürchten, daß die zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte der alten EU-Mitglieder, also auch Österreichs, infolge der Kosten des EU-Beitritts der mittel- und osteuropäischen Länder bei weitem nicht durch Steuereinnahmen kompensiert werden können. Laut Modellsimulationen steigt daher das Defizit des Staatshaushaltes in Österreich. – Zitat Professor Fritz Breuss.

Auch der Wirtschaftsforscher Jan Stankovsky rechnet damit, daß ein Beitritt der Reformländer im Jahr 2000 geschätzte 229 Milliarden Schilling kosten werde.

Aber damit Sie sehen, daß ich hier nicht nur aus einer einzelnen Studie zitiere, sondern daß das gängiger Wissensstand bei allen Wirtschaftswissenschaftlern in Österreich ist, und zwar in Instituten, die von Ihrer Regierung bezahlt werden, möchte ich auch auf eine Studie von Professor Bernhard Felderer vom Institut für Höhere Studien verweisen. Felderer fordert – ich zitiere – massive Sicherheitsmaßnahmen, um einen Kollaps am Arbeitsmarkt zu verhindern. Das Potential einer durch die Ostöffnung ausgelösten Migration könnte mit der Situation von vor sieben Jahren verglichen werden. Deshalb plädiert Felderer für Einwanderungsquoten, und so weiter und so fort.

Herr Kollege Kaufmann! Sie haben gesagt, da würden Ängste geschürt. – Ich muß Ihnen sagen, da werden nicht Ängste geschürt, sondern es gibt in diesem Haus eine Fraktion, die die Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher ernst nimmt. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, das auch zu tun! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu Kollegen Kone#ny noch eine Anmerkung, und ich bitte seine Fraktionskollegen, ihm das auszurichten. Herr Kollege Kone#ny hat gesagt: Wenn Frau Kommissarin Wulf-Mathies – wohlgemerkt: die zuständige Kommissarin der EU-Kommission für den Bereich der Strukturförderungen – sagt, Grenzlandförderungen für Österreich seien ausgeschlossen, dann brauchten wir das nicht ernst zu nehmen, denn das sei nur ihre persönliche Meinung.

Da bitte ich Sie, Herrn Kollegen Kone#ny auszurichten, daß ich nicht annehme, daß Frau Kommissarin Wulf-Matthies vor dem Wirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments als Hausfrau Wulf-Mathies eingeladen ist, sondern selbstverständlich als Kommissarin Wulf-Mathies und daß sie dort auch den offiziellen Standpunkt der Kommission vertritt, der im übrigen auch (Bundesrat Ing. Penz: Das beschließt die Kommission!) von Ihrem Parteifreund, lieber Kollege Penz, nämlich Herrn Kommissar Fischler mitgetragen wird. Ich würde Sie dringend bitten, Herrn Fischler einmal daran zu erinnern, was er zu einem Zeitpunkt versprochen hat, als er noch hier in diesem Lande, in der österreichischen Regierung, als Landwirtschaftsminister gesessen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Damit man sieht, mit welcher Ehrlichkeit die Debatte von Ihnen geführt wird, ist es auch noch wichtig, zu berichten, was Herr Kollege Kone#ny über den Oostlander-Bericht gesagt hat, über den gestern im Europäischen Parlament abgestimmt wurde. Herr Kollege Kone#ny hat hier von diesem Rednerpult aus behauptet, die freiheitlichen Mandatare im Europäischen Parlament wären bei dieser Abstimmung nicht anwesend gewesen. Das ist unrichtig, sie waren anwesend. Von sechs freiheitlichen Europaparlamentariern waren fünf bei der Debatte und bei der Abstimmung anwesend. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. ) Und sie waren nicht nur anwesend, sondern Frau Kollegin Raschhofer hat auch dazu gesprochen.

Jetzt wird es besonders interessant: Der von Herrn Kollegen Kone#ny zitierte Abänderungsantrag, eingereicht von den Abgeordneten Titley, Swoboda und Ettl, betreffend Minderheitenschutz und soziale Grundrechte gemäß der Europäischen Sozialcharta und den Bestimmungen der EU-Sozialpolitik, voraussetzend, daß die Partnerschaft im Falle der Nichterfüllung dieser Grundsätze unter Umständen ausgesetzt werden muß, wurde von den anwesenden freiheitlichen Europaparlamentariern unterstützt. Wir haben dem Antrag Swoboda, Ettl zugestimmt. Das


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