Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 31

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Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich glaube, man muß einmal, um den Frauen gerecht zu werden, feststellen, daß auch die Hausarbeit und die Kindererziehung eine Arbeit ist, und zwar eine äußerst anspruchsvolle, und man sollte daher nicht sagen, daß nur außerhäusliche Arbeit eine Arbeit ist. Ich meine, daß Hausarbeit mindest genauso hoch zu werten ist wie Berufsarbeit.

Ich meine aber, daß Frauen, die einen guten Beruf erlernt haben, in das Erwerbsleben wieder einsteigen können sollten. Ich halte es für ganz besonders wichtig, daß die Möglichkeit des Wiedereinsteigens in die Berufswelt den Frauen erleichtert wird.

Ich glaube aber nicht, daß man, wenn man ein Kind auf die Welt bringt, die Verantwortung dafür abgeben und sagen kann: Der Staat soll das Kind erziehen, und ich will mich selber verwirklichen!, sondern ich glaube, daß man, wenn man ein Kind in die Welt setzt, eine Verantwortung dafür übernimmt, auf alle Fälle für eine gewisse Zeit.

Aber es muß auch eine flexible Lebensplanung möglich sein. Es müssen Hilfen geboten werden, daß dann, wenn die Kinder groß sind, die Berufstätigkeit wieder erfolgen kann.

Ich unterstütze es sehr, wenn man sagt, es müsse in den Gemeinden festgestellt werden, welches Angebot gemacht werden muß. Das kann nicht zentral verordnet werden, das kann nicht von oben nach unten verordnet werden, sondern es muß in den Gemeinden selbst mit Fingerspitzengefühl geprüft werden, ob tatsächlich ein Ganztagskindergarten notwendig ist oder ob die Kinder, wenn es nur zwei oder drei sind, unter Umständen bei einer Tagesmutter untergebracht werden können. Ich meine, daß diese Entscheidung in der Gemeinde gefällt werden muß.

Auf alle Fälle müssen Frauen nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit des Einstiegs in die Berufswelt wieder haben.

Präsident Ludwig Bieringer: Die Fragestunde ist beendet.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Ludwig Bieringer: Ich gebe bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer betreffend die Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung des Postenschachers an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser dringlichen Anfrage an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Ludwig Bieringer: Eingelangt sind zwei Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und an alle Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend eine Ministervertretung

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger: "Der Herr Bundespräsident hat am 21. April 1998, Zl. 300.100/21-BEV/98, folgende Entschließung gefaßt.

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Dr. Johann Farnleitner, am 29. und 30. April dem Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Werner Fasslabend, und innerhalb des Zeitraumes


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