Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 67

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Ich möchte auch begründen, warum ich das gesagt habe. Es gibt einen losen Zusammenschluß von Wissenschaftern verschiedenster Disziplinen. Diese Gruppe nennt sich "Gentechnik und Wir", und diese Wissenschafterinnen und Wissenschafter haben die Initiative ergriffen. Sie selbst bezeichnen sich als – unter Anführungszeichen – "kritische" Wissenschafter, was bei dieser Ausstellung gleich zu einer hitzigen Diskussion mit Journalisten geführt hat. Diese Wissenschafterinnen und Wissenschafter wollen im Rahmen dieser Ausstellung – ich werbe somit gleich für diese Ausstellung – alle, egal, ob nun Befürworter, Gegner, Informierte oder Uninformierte, zur Diskussion einladen, und sie haben es tatsächlich zustande gebracht, alle genannten Gruppen weitgehend miteinzubeziehen. Das heißt, die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens sind genauso bei den Veranstaltungen, auch bei den ursprünglichen Auswertungen und Bewertungen der Ausstellung dabei wie jene, die sich eindeutig der Gentechnik als Zukunftstechnologie verschrieben haben.

Ich meine, genau diese Ausstellung und viele andere Aktivitäten und Initiativen sind notwendig, um herauszufinden, wie man sich mit einer neuen Technologie – ich möchte das gar nicht nur auf die Gentechnik beschränken; ich meine, das gilt prinzipiell – auseinanderzusetzen hat.

Ich behaupte nämlich auch, daß neue Technologien nur dann – das bitte unter Anführungszeichen – "akzeptiert" werden und insoferne auch "sicher" sind, wenn die Bevölkerung diese auch mittragen kann. Ich meine, daß es im Interesse aller ist – egal, ob es nun die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie, die Bevölkerung, die Konsumentinnen und Konsumenten sind –, tatsächlich mit einer offenen Diskussion zu beginnen beziehungsweise in eine solche einzusteigen, denn es gibt nicht die Gentechnologie. Es gibt schlichtweg die Gentechnologie. Das heißt, man kann es sich nicht aussuchen. Es ist nicht zulässig, zu differenzieren und zu sagen: Gentechnik in der Medizin: alles eitel Wonne!, aber: Gentechnik in der Landwirtschaft: alles schlecht!

Man muß sich fragen, um welchen ganz konkreten Anlaßfall, um welches ganz konkrete Produkt es geht. Dann geht es darum, das jeweilige Produkt auch ganz genau zu bewerten – wissenschaftlich auch dahin gehend zu bewerten, was Umwelteinflüsse betrifft. Ich behaupte, auch dahin gehend zu bewerten, was ökonomische Beeinflussungen betrifft.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, daß Sie heute hier einem Gesetzentwurf die Zustimmung – hoffentlich! – erteilen werden, der einen enorm großen Schritt in diese Richtung darstellt. Mein Kollege, Bundesminister Dr. Michalek, wird sicherlich noch etwas zum Haftungsrecht sagen, und deshalb möchte ich dieses Thema jetzt aussparen. Ich möchte dazu nur ganz kurz sagen, daß ich davon überzeugt bin, daß diese Haftungsbestimmungen sozusagen die beste Prävention sind. Kein seriöses Unternehmen wird sich diesbezüglich auf ein Risiko einlassen, wenn es sich dessen bewußt ist, daß da eben entsprechende Haftungsbestimmungen dahinterstehen. Aber wir haben auf europäischer Ebene noch einiges zu tun, auch was das Haftungsrecht betrifft. Auch dazu wird sicherlich Bundesminister Michalek noch einiges sagen.

Ich bin sehr froh darüber, gerade vor Ihnen, vor den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, sagen zu können, daß etwas Wichtiges im Rahmen dieses Gesetzes gelungen ist, was aber gar nicht so einfach war, nämlich eine echte Parteienstellung der Bundesländer, wofür ich sehr gekämpft habe. Ich möchte auch ganz kurz begründen, warum mir das so wichtig war, warum ich bis zum Schluß – was diesen Punkt betrifft – so hartnäckig war: weil ich weiß, daß die Bundesländer – ich hatte selbst einmal ähnliche Kompetenzen im Bundesland Oberösterreich – eigene Kompetenzen haben – etwa das Naturschutzrecht, klarerweise auch das Raumordnungsrecht – und es gerade von diesen Rechtsmaterien her geradezu logisch ist, daß Bundesländer automatisch Interesse daran haben, was in ihrem eigenen Bundesland geschieht.

Es ist nicht zufriedenstellend – ich denke es mir zumindest; ich war auch einmal Mitglied eines Landtages beziehungsweise einer Landesregierung –, sich ausschließlich in Resolutionen, Entschließungs- oder Initiativanträgen zu ergehen, selbst aber keine Kompetenz zu haben. In Zukunft werden die Bundesländer eben diese Kompetenz haben, und sie werden sich bei jedem einzelnen Fall, bei jedem einzelnen Verfahren, bei dem es um einen Freisetzungsantrag geht, überlegen müssen, ob sie sich nun dafür oder dagegen entscheiden. Es wird immer eine Frage


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