Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 40

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Nein, Herr Bundesrat, ich teile diese Auffassung des Herrn Landeshauptmannes von Tirol nicht, und ich teile auch die Auffassung des Herrn Landeshauptmannes von Tirol nicht, daß es möglich wäre, in Deckung mit den entsprechenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union, deren Mitglied wir sind, ein Nachtfahrverbot auf der Brenner-Strecke – sprich auf dem Abschnitt Innsbruck–Brennersee – verhängen zu können.

Aber ich gehe durchaus davon aus, daß sich – ohne jeden Optimismus – alle Beteiligten in Europa darüber im klaren sind, daß die Schweiz wegen der Erforderlichkeit einer Volksabstimmung nach Beschlußfassung über den Vertrag nicht mehr weiter heruntergehen wird können bei den Transitgebühren und daß daher nur ein Abschluß des Paketes, so wie es ist, möglich ist oder ein Verzicht darauf.

Das ist allen klar, und es ist mittlerweile auch allen klar – selbst den Skeptikern –, daß eine noch längere "Herumnudlerei" – ich nenne es ganz bewußt so – in dieser Frage niemandem mehr hilft. Das ist das einzige, was einen Restoptimismus – es ist kein großer Optimismus – in der Frage einer allfälligen Lösung während der britischen Präsidentschaft erlaubt.

Also verstehen Sie mich nicht falsch: Ich sage nicht, daß das jetzt kommen wird, sondern ich sage, es gibt gewisse Anzeichen dafür, daß es vielleicht kommen könnte. Und das "vielleicht" hängt davon ab, ob es der britischen Präsidentschaft gelingt, genügend Signale der Zustimmung zu solch einem etwas unorthodoxen Vorgehen zu bekommen, oder ob, während schon viele dafür sind, das endlich zu machen, inzwischen auf der anderen Seite der Kolonne ein paar ausbrechen und sagen, jetzt wollen sie gar nicht mehr. Denn auch das ist eine Problematik, die im Zusammenhang mit all diesen Problemen steht.

Ich glaube, daß es machbar wäre – und ich werde gegebenenfalls auch meine diesbezügliche Zusage einhalten –, für den Fall, daß uns gar keine andere Möglichkeit offensteht, auf der Strecke Brenner–Kufstein ein Nachtfahrverbot zu verordnen, und zwar auf Basis der gegebenen gesetzlichen Grundlagen der Straßenverkehrsordnung.

Der Tiroler Landtag hat mich, wenn ich es recht sehe, einstimmig aufgefordert, Derartiges zu tun, falls wir den Prozeß verlieren. Ich denke, das ist zu spät. Wir sollten erstens versuchen, den Prozeß nicht zu verlieren, wir sollten andererseits auch den Interessen der anrainenden Bevölkerung Rechnung tragen. Aber ich muß darauf hinweisen, daß auch ein Nachtfahrverbot nur dann mit dem EU-Recht in Übereinstimmung ist, wenn es nicht in diskriminierender Weise erfolgt. Diesbezüglich haben wir das gleiche Problem wie bei der Maut-Ausdehnung. Um diese Tatsache gibt es kein Herumkommen. Dies bitte ich auch als Nachricht nach Tirol mitnehmen zu wollen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, 905/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Schaufler um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

905/M-BR/98

Welche Maßnahmen haben Sie unternommen, um die vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1997 einstimmig verabschiedeten Entschließungsanträge über die Anerkennung von EU-Führerscheinen in Nicht-EU-Staaten und die Pflicht der Behörden, Besitzer der Lenkerberechtigung der Klasse C von der notwendigen ärztlichen Untersuchung zu informieren, umzusetzen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.


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