Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 41

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Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet, die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein 91/439/EWG umzusetzen, deren Ziel unter anderem die Schaffung eines einheitlichen EU-Führerscheines war.

Die neuen österreichischen Führerscheine entsprechen, wie von der Europäischen Kommission ausdrücklich bestätigt, dieser Richtlinie und werden auch in Drittstaaten – so wie die Führerscheine anderer EU-Mitgliedstaaten – anerkannt.

Nach Bekanntwerden angeblicher Probleme im Ausland mit österreichischen EU-Führerscheinen habe ich veranlaßt, daß im Wege der Vertretungsbehörden Klarheit über die geänderte Rechtslage geschaffen wird und angebliche Problemfälle konkretisiert werden. Ich muß dazu sagen: Mir ist auch nach dieser Aufforderung kein einziger konkreter Fall bekanntgeworden, in dem ein österreichischer EU-Führerschein nicht anerkannt worden wäre.

Ihr besonderes Interesse galt jetzt allerdings der Frage des C-Führerscheines. – Dabei ist es darum gegangen, ebenfalls die entsprechende Norm umzusetzen, und andererseits jene, die Inhaber von C-Führerscheinen sind, auf die Überprüfung und die Untersuchungsnotwendigkeit aufmerksam zu machen. Jene Besitzer der Lenkerberechtigung der Klasse C, deren Daten bereits EDV-mäßig erfaßt sind, werden daher seither von der Behörde auf diese neue Rechtslage aufmerksam gemacht, alle übrigen werden im Wege öffentlicher Aussagen oder ihrer Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht.

Wir haben nunmehr vor, im Rahmen einer Novelle zum Führerscheingesetz die Übergangsfrist auf 24 Monate zu verlängern, um auch hier zu einer gewissen Entspannung zu kommen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Warum ist im Führerscheingesetz vorgesehen, daß sich alle Besitzer der Lenkerberechtigung der Klasse C, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Führerscheingesetzes – also bis Ende Oktober 1998; das wird nach Ihrer Aussage ja jetzt verlängert – einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen, wenn im Gegensatz dazu in Deutschland diese Regelung erst für Lenker ab dem 50. Lebensjahr gilt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Grundsätzlich ist der Hintergrund für diese Regelung die Tatsache, daß ab einem bestimmten Alter – in Österreich die Vollendung des 45. Lebensjahres – die Wahrscheinlichkeit oder das Risiko einer Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit zunimmt. Das ist der Hintergrund, im Interesse einer größeren Verkehrssicherheit, insbesondere ausgehend von den Fahrzeugen, die die meiste Wucht mit auf die Straße bringen, eine größere Verkehrssicherheit anzustreben und sicherzustellen.

Die Art der Regelung, die wir vorgenommen haben, entspricht nach meinem Kenntnisstand den europäischen Notwendigkeiten und wurde daher in dieser Form umgesetzt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Pfeifer. – Bitte.

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Herr Minister! Wann ist beabsichtigt, die nun im Ministerrat auf europäischer Ebene beschlossenen Staatsverträge über den Entzug von Lenkerberechtigungen auf nationaler Ebene umzusetzen?


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