Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 71

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einbezogen werden, und es gibt Entwicklungen, die GASP zu stärken und auf europäischer Ebene installieren.

Der Vertrag von Amsterdam ist natürlich ein umfangreiches Dokument. Ich kann hier aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur auf einige Punkte eingehen.

Es wird immer behauptet, man müsse über all diese Änderungen Volksabstimmungen durchführen. Daher müßte eine Festlegung getroffen werden, wonach das nicht mehr für jeden einzelnen Punkt gefordert werden kann. Zu meinen Referaten und Diskussionsveranstaltungen nehme ich immer auch die Europäischen Verträge mit. Ich zeige diese zwei Büchlein in ihrer Stärke und sage dann: Wenn wir wirklich in eine detaillierte Diskussion eingehen wollen, müssen Sie, verehrte Damen und Herren, diese Büchlein um 400, 500 S kaufen und lesen, dann setzen wir uns zusammen und diskutieren die einzelnen Kapitel. – Da sagen die Leute dann, das können wir nicht, das verstehen wir nicht, dazu haben wir nicht die Zeit. Sie bringen die gleichen Argumente auch unseren österreichischen Gesetzen und der österreichischen Verfassung gegenüber.

Das heißt, daß immer wieder Auszüge und Erklärungen der vorhandenen verfassungsmäßigen oder im europäischen Sinne aktmäßigen Grundlagen durchgeführt werden müssen, aber nicht für jede einzelne Änderung eine Volksabstimmung möglich ist. Sonst stimmen wir alle drei Monate in europäischen Angelegenheiten über Dinge ab, die dem Bürger im einzelnen ohnehin nicht erklärbar sind. (Bundesrat Mag. Gudenus: Wenn Sie es nicht erklären können, ist das schlecht! – Bundesrat Weilharter: Welche Dinge erklären Sie wem?)

Ich spreche mit vielen Menschen in der ganzen Steiermark. Wenn Sie welche kennen, die das alles verstehen und sagen: Ich habe das alles gelesen, und ich kann mit Ihnen diskutieren! dann, Herr Kollege Weilharter, bitte ich, sie mir zu nennen. Das müssen wirklich ausgepichte Experten sein! (Bundesrat Dr. Böhm: Da sieht man, wie abgehoben das ist!)

Es ist natürlich festzustellen, daß die von der Reflexionsgruppe zur Regierungskonferenz 1996 gemachten Vorschläge und auch die von anderer Seite erhobenen Wünsche, zum Beispiel jene des Europäischen Parlaments, in den abschließenden Festlegungen der Regierungskonferenz nicht alle enthalten sind und auch der Vertrag von Amsterdam noch vieles offen läßt. Es wäre unrichtig, das hier nicht festzustellen. Ich glaube aber, die gesamte Entwicklung – nicht nur von der EWG bis zur jetzigen EU, sondern auch andere staatliche Entwicklungen – zeigt eben auf, daß es immer wieder langsame Fortschritte und Änderungen gibt und Wünsche, die nicht bei jedem Akt erfüllt werden können. Man hat sicherlich noch wichtige Punkte auf eine der nächsten Regierungskonferenzen verschoben, zum Beispiel auch institutionelle Fragen, die mit der künftigen Erweiterung zusammenhängen.

Es soll hier aber angemerkt werden, daß auch der Vertrag von Maastricht solche Probleme der nächsten Regierungskonferenz zugewiesen hat. Weiters soll auch angemerkt werden, daß ein Hauptthema der EU-Politik, nämlich die Einführung des Euro und die damit stattfindende Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, vom Amsterdamer Vertrag nicht berührt wurde, da das schon in Maastricht geregelt wurde.

Ich führe das aber deshalb an, weil für die Bürgerinnen und Bürger natürlich die Einführung der gemeinsamen Währung ab 1.1.1999 und dann in der Endphase im Jahre 2002, wo die Währung tatsächlich für jeden eingeführt wird, ein Hauptthema in der Diskussion über die Auswirkung der europäischen Integration ist. Herr Kollege Weilharter, zum Beispiel auch in dieser Frage besteht für den Bürger überhaupt kein Unterschied, was im Vertrag von Maastricht und was im Vertrag von Amsterdam steht. Tatsache ist, daß wir uns jetzt mit dem Euro befassen, was mit Amsterdam nichts zu tun hat, sondern mit Europa. Es fließt aber in die Diskussion so ein, als ob das natürlich auch in Amsterdam hätte behandelt werden müssen.

Nun zu den inhaltlichen Hauptpunkten, auf die ich eingehen möchte: das sind erstens die Bedeutung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, zweitens innere Sicherheit und freier Personenverkehr und drittens institutionelle Fragen betreffend die Organe der EU und die Erweiterung.


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