Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 32

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

meine Fraktion und werde ich dem vorliegenden Gesetz gerne die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

15.42

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das nunmehr zu beschließende Bundes-Verfassungsgesetz über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam ist eine Vorlage, die eine sehr lange Geschichte hinter sich hat. Das österreichische Parlament war bei der Entwicklung der einzelnen Positionen sehr weitgehend eingebunden, und zwar mit den uns eigenen Mechanismen. Es ist zu einer sehr klaren Position der österreichischen Regierung gekommen, die unter einer möglichst weiten Einbindung des Parlaments stattgefunden hat.

Wenn wir die Ergebnisse dieses Vertrages mit jenen Möglichkeiten, die wir Österreicher gerne in diesem Vertrag enthalten gesehen hätten, vergleichen, stellt sich heraus, daß wir mit sehr vielen unserer Forderungen durchgedrungen sind – nicht mit allen, aber 85 Prozent unserer Vorstellungen finden sich im Vertrag wieder.

Die besondere Beschlußfassung und der rechtstechnische Akt lehnen sich an frühere Rechtssetzungsakte im Bereich der Europäischen Union an. Es ist dies ein Verfahren, das wahrscheinlich auch für die zukünftigen Anpassungen in diesem Bereich zu wählen sein wird, um die Rechtskontinuität zu wahren.

Österreich hat sich mit diesen ambitionierten Zielen eine sehr hohe Latte gesetzt, hat aber auch gleichzeitig darauf geschaut, daß es realistische Ziele bleiben. Es wurden diese Ziele so formuliert, daß, wie bereits ausgeführt, ein Großteil dieser Ziele auch tatsächlich in den Vertrag aufgenommen wurde.

Ich glaube, einer der größten Erfolge der österreichischen Verhandlungstätigkeit war die Aufnahme des Beschäftigungskapitels in den Vertrag. Es war dies nämlich eine Initiative von Schweden und Österreich, die anfangs auf nicht sehr breite Zustimmung gestoßen ist. Im Zuge des Diskussionsprozesses aber war eine breite Willensbildung dahin gehend möglich, und nunmehr ist Beschäftigung eines der Hauptthemen in der Europäischen Union. Ein Grund dafür, daß dies der Fall ist, ist die Vehemenz, mit der wir dieses Beschäftigungskapitel gefordert haben.

Ich darf nur ganz kurz darauf verweisen, was in diesen Vertrag Eingang gefunden hat, nämlich: der Abschluß des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Verabschiedung der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung, der Beschluß, einen Beschäftigungsgipfel im Laufe der Luxemburgischen Präsidentschaft abzuhalten, ein eigener Beschäftigungstitel in den EU-Vertrag, und das Ziel der Vollbeschäftigung fand Aufnahme in die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates.

In ihrer Gesamtheit bilden diese Maßnahmen eine Grundlage für beschäftigungspolitische Impulse. Sie haben in der Zwischenzeit auch eine Erweiterung erfahren, und es wurden aufgrund der Richtlinien von Luxemburg die Nationalen Beschäftigungspläne ermittelt.

Ich glaube, daß die Vehemenz, mit der sich Österreich für die Beschäftigung auf europäischer Ebene eingesetzt hat, ganz wesentlich dafür war, daß das Thema Beschäftigung nunmehr auch auf europäischer Ebene behandelt wird, ja nicht nur behandelt, sondern auch mit konkreten Maßnahmen ausgestattet wird. Es sind in Luxemburg ganz konkrete Richtlinien beschlossen worden. Teile dieser Richtlinien werden derzeit schon verwirklicht, darunter auch der Nationale Beschäftigungsplan. Dieser Nationale Beschäftigungsplan wurde Mitte April dieses Jahres von allen Ländern der Europäischen Union übersandt, und in diesen Beschäftigungsplänen sind dann auch konkrete Maßnahmen dahin gehend enthalten, wie man dem Problem der Beschäftigung in Europa zu Leibe rücken will.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite