Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 33

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Ich glaube, daß diese Maßnahmen, die darin angeführt sind, die auf nationaler Ebene durchgeführt werden, ein sehr wichtiges Instrument sind, um dem Beschäftigungsproblem auf europäischer Ebene entgegenzutreten. (Beifall des Bundesrates Meier. )

Ich glaube, eine Pönalisierung bei etwaigem Nichteinhalten dieser Maßnahmen ist nicht so wichtig, sondern wichtig ist, daß die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Nationalen Beschäftigungspläne, die sich jede Regierung selbst setzt, gelenkt wird, daß am Ende eines Jahres eine Evaluierung dieser Pläne stattfindet und die Öffentlichkeit darüber befindet, ob eine tatsächliche Anstrengung unternommen wurde, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Damit kommt jede Regierung unter jenen öffentlichen Druck, der mehr als jede andere Maßnahme gewährleistet, daß sie auch tatsächlich die gesetzten Ziele beziehungsweise die entsprechenden Maßnahmen zu verwirklichen versucht. In diesem Sinne, so glaube ich, sind von diesem Amsterdamer Vertrag für dieses Kapitel sehr viele Impulse ausgegangen, sehr viele konkrete Maßnahmen vorgeschlagen worden, um dem Beschäftigungsproblem Herr zu werden.

Ich möchte auch darauf verweisen, daß auch im Bereich Umwelt erfolgreiche Schritte gesetzt werden. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen erhöhte Standards nicht nur beizubehalten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auch einzuführen. Diese Möglichkeit ist vor allem auch für Österreich sehr wichtig, weil wir unsere höheren Standards beibehalten wollen.

Die ökologischen Zielbestimmungen und Berücksichtigungspflichten sind auch in der Modifikation des Artikels 100a EG-Vertrag enthalten. Im Bereich Inneres und Justiz konnten ganz wesentliche Fortschritte in bezug auf Bürgernähe und Reformen erzielt werden. Im freien Personenverkehr und beim Abbau der Binnengrenzkontrollen im Unionsrahmen kommen auch flankierende Maßnahmen hinzu, sodaß in diesem Zusammenhang auch andere Fragen gelöst werden.

Es gibt einen neuen Titel im EG-Vertrag: Freier Personenverkehr, Asylrecht und Einwanderung. Damit ist ebenfalls ein Handlungspotential geschaffen worden, das nur mehr umgesetzt werden muß. Ich glaube, daß diese sensiblen Materien ganz wesentlich in diesem Vertrag behandelt werden.

Es gibt auch noch in der dritten Säule Materien, die konkrete Zielsetzungen und Verbesserungen für bestimmte Instrumentarien vorsehen. Vor allem soll Europol innerhalb von fünf Jahren mit operativen Kompetenzen ausgestattet werden, um damit auch ein ganz wesentliches Bedürfnis der europäischen Bürger zu befriedigen, nämlich das Sicherheitsbedürfnisse. Diesbezüglich wird in diesem Vertrag ein ganz wesentlicher Fortschritt deutlich.

Es wird auch der Schengen-Besitzstand ab Inkrafttreten des Vertrages in den Rahmen der Europäischen Union integriert. Das bedeutet die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und eine Stärkung und Erhöhung der Effizienz.

Nun eine kurze Antwort zu den hier gestellten Fragen hinsichtlich Artikel 23f B-VG. Es ist bei weitem nicht so, daß damit die Neutralität abgeschafft wird. Es ist dies ein Artikel, der ein dreifaches Ziel verfolgt: erstens die Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag von Amsterdam. Dabei handelt es sich nicht nur um europäische Interessen, sondern auch um Interessen der eigenen Sicherheit, und schließlich kann Österreich im Einzelfall alle Handlungsoptionen wahrnehmen, die es will – in jedem Fall. Damit ist auch die immerwährende Neutralität gewährleistet. Es kann immer von Österreich entschieden werden, ob es daran teilnehmen will, und zwar entweder dadurch, daß es einer Maßnahme nicht zustimmt – damit würden wir unser Vetorecht wahrnehmen, und es käme kein gemeinsamer Beschluß für eine derartige Maßnahme zustande –, oder daß es zustimmt, aber es kann auch durch konstruktive Enthaltungen nicht teilnehmen.

Das heißt also, wir treten weder einem Militärbündnis noch der WEU und schon gar nicht der NATO bei. Das muß man hier dezidiert festhalten. Wir sind damit nicht in einem kollektiven Verteidigungs- oder Militärbündnis eingebunden, sondern ganz im Gegenteil: Wie bereits angeklungen ist es ein ganz wesentlicher Teil der Neuerungen des Amsterdamer Vertrages, daß sich die


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