Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 52

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär Dr. Peter Wittmann hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

17.17

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe keinerlei wissenschaftliche Erklärungen dafür, wieso ein Arbeitsplatz eines Beamter zehn Arbeitsplätze in der Wirtschaft kosten soll! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ein solches Rechenbeispiel habe ich noch nie gehört, und ich möchte dazu sagen: Grundsätzlich wird in dieser Republik von den Beamten gute Arbeit geleistet. Glauben Sie mir: Es würde vieles in dieser Republik nicht so funktionieren, wenn der Beamtenapparat nicht so gut funktionierte! (Beifall bei Bundesräten der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Mir ist aus der vorangegangenen Wortmeldung auch nicht ganz klar geworden, wieso der Konsultationsmechanismus arbeitsplatzfeindlich sein sollte. Meine Damen und Herren! Ich appelliere an die Länderkammer: Ich glaube, es ist sehr wohl im Interesse der Länder, daß sie erfahren, wenn der Bund ein Gesetz erläßt, was es kostet und welche Auswirkungen es für die Länder hat! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Es ist sehr wohl sehr wichtig für die Gemeinden zu wissen, welche Auswirkungen ein Gesetz auf Bundesebene und auf Landesebene auf deren Budgets hat. (Beifall des Bundesrates Payer. )

Eine bessere Sicherheit für die Kostentransparenz als jene, die man durch dieses Gesetz geschaffen hat, wird für die Länder aber auch für die Gemeinden und Städte wohl kaum erreichbar sein. Wir sind – und jetzt spreche ich noch als ehemaliges Mitglied des Städtebundes und Verhandler des Konsultationsmechanismus, also von einer ganz anderen Seite, nämlich von der sogenannten Basis her – davon ausgegangen, daß dieser Konsultationsmechanismus ein gleichseitiges Dreieck sein muß, in dem alle drei Gebietskörperschaften mit derartigen Rechten ausgestattet werden, daß nicht eine Gebietskörperschaft zu Lasten der anderen Gesetze erlassen kann. Und das ist, wie ich meine, ein riesiger Fortschritt einerseits für den Vollzug der Gesetze, andererseits für den Bürger, der dann weiß, mit welchen Gesetzen er konfrontiert wird, aber auch für die Gemeinden oder auch die Länder, die dann wissen, wie sie diese Gesetze umsetzen sollen.

Ich darf Ihnen mitteilen, daß wir als Gentleman’s Agreement mit den Ländern bereits jetzt einen Konsultationsmechanismus gepflogen haben, damit sie uns aufmerksam machen konnten, wenn eine Landesverwaltung oder eine Landesregierung belastet wurde. Das wird seit etwa einem Jahr schon so gehandhabt, und ich darf Ihnen versichern, es hat nicht zu einer Vermehrung der Beamtenschaft geführt, es hat nicht zu negativen Auswirkungen geführt, weder bei der Gesetzgebung noch bei der Vollziehung der Gesetze.

Ich kann mich nur den Worten des Präsidenten Weiss anschließen: Dieser Konsultationsmechanismus ist eine Möglichkeit, in der Vorbereitungsphase zu erfahren, was ein Gesetz auf welcher Ebene des Gesetzes kostet. Er ermöglicht eine genaue Zuteilung der Kosten, die auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfallen. Er bietet auch die Möglichkeit, ein Gesetz nicht zustande kommen zu lassen, wenn derjenige, der ein Gesetz will, den anderen damit belastet. Ich glaube, das ist eine sehr wesentliche Stärkung des Föderalismus, das ist eine sehr wesentliche Stärkung der Kostentransparenz und Effizienz in dieser Republik auf allen Ebenen. Das ist eine Stärkung der Gemeinden genauso wie eine Stärkung der Länder gegenüber dem Bund und eine Stärkung der Gemeinden gegenüber den Ländern, weil sie Vollzugsakte auch tatsächlich mit ihrem Budget in Einklang bringen können.

Ich gehe davon aus, daß dieser Konsultationsmechanismus auch einer der wesentlichen Punkte sein wird, um den Stabilitätspakt, den man abschließen will und muß, auch zu gewährleisten, sodaß Sparmaßnahmen auf der einen Seite nicht zu Mehrausgaben auf der anderen Seite führen und umgekehrt.


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