Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 53

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Ich glaube, das ist eine herzeigbare Regelung, das ist eine Regelung, die von allen Ebenen getragen wird und die eine Lastenverschiebung unter den Gebietskörperschaften hintanhält. Ich glaube, das ist sehr wohl eine Errungenschaft, und das ist eine Möglichkeit, dieses Land auch weiterhin auf jenem guten Kurs der Wirtschaft zu halten, auf dem es sich derzeit befindet.

Diese von Ihnen angestellten Rechnungen kann ich nicht nachvollziehen, es tut mir leid. Ich habe sie auch nirgendwo gelesen und bin auch nicht bereit, diese als Grundlage einer Gesetzesentscheidung in meine Rede aufzunehmen.

Ich glaube, daß dieses Gesetz ein gutes Gesetz im Sinne der Länder ist, und appelliere daher an Sie, den entsprechenden Beschluß zu fassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) (1184 und 1257/NR sowie 5693/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundes-Seniorengesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation bringen.

Da der Ausschußbericht vorliegt, darf ich auf die Verlesung des Berichtes verzichten.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich darf bitten, die Debatte zu eröffnen und daran anschließend die Abstimmung durchzuführen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Harald Repar. Ich erteile es ihm.


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