Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 54

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17.25

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation, kurz Bundes-Seniorengesetz, diskutieren, befassen wir uns mit einer Bevölkerungsgruppe, die rund 1,7 Millionen Menschen umfaßt. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Bevölkerungsgruppe in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter rasch anwachsen. Derzeit sind rund 20 Prozent der 8 Millionen Österreicher und Österreicherinnen über 60 Jahre alt, im Jahr 2030 wird dann schon rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung der Gruppe der Senioren zuzuordnen sein.

Ich glaube, es ist die Pflicht der Politik, sich der Gruppe der Senioren ganz besonders anzunehmen, nicht nur deshalb, weil es sich dabei um eine sehr große und ständig weiterwachsende Gruppe handelt, sondern auch, weil diese Menschen während ihres langen Arbeitslebens sehr viel für unser Land geleistet und sie daher ein Anrecht auf einen abgesicherten Lebensabend haben.

Gleichermaßen sind von seiten der Politik Voraussetzungen zu schaffen, damit die Senioren ihre ganz spezifischen Interessen auch in die allgemeine politische Diskussion einbringen können. Aus diesem Grund ist das nunmehr vorliegende Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation aus Sicht der Sozialdemokratie zu begrüßen.

Grundsätzlich wurde intensiv daran gearbeitet, die besonderen Wünsche und Anliegen der älteren Generation umfassend zu berücksichtigen. Die Politik hat meiner Ansicht nach auch die Aufgabe, legistische Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Schlagwort vom Generationenkonflikt erst gar nicht zu einer realen Gefahr für unsere Gesellschaft werden lassen. Die demographische Entwicklung stellt uns vor die schwierige Aufgabe, einen langfristig tragbaren Kompromiß zu finden zwischen den berechtigten Forderungen der Senioren nach einem abgesicherten Lebensabend und einem adäquaten Anteil am Wohlstand auf der einen Seite und der Belastbarkeit der jüngeren Generation andererseits. Hier sind wir, meine Damen und Herren, gefordert, auf Basis eines Generationenvertrages einen langfristig tragbaren und finanzierbaren Kompromiß zu finden.

Mit dem vorliegenden Bundes-Seniorengesetz wird der Bundes-Seniorenbeirat auf eine gesetzliche Ebene gehoben. Damit wird diese seit langem bewährte Einrichtung, die Interessenvertretung der Senioren, einen besonderen Status erhalten. Dies sehe ich als positive Absicherung der Seniorenvertretung, wobei die direkte Ansiedelung beim Bundeskanzleramt einen unmittelbaren Einfluß der Seniorenvertreter garantiert. Wichtig ist auch die genaue Festlegung der inneren Organisation dieses Beirates.

Andererseits wird die allgemeine und besondere Förderung der Senioren im Gesetz definiert. Dabei läuft diese Förderung richtigerweise über die Seniorenorganisationen, die – und das sollte man hier auch einmal besonders unterstreichen – eine wichtige und sehr hervorragende Funktion in unserer Gesellschaft innehaben. Gewährt wird diese allgemeine Seniorenförderung für die Information, die Beratung und die Betreuung der Senioren. Umfragen haben ergeben, daß es genau diese Bereiche sind, die sich Senioren als Angebot wünschen. Im Detail wünschen Sie sich Informationen, professionelle Beratung, Freizeitangebote, Lebenshilfe, Bildungsangebote sowie Sport- und Diskussionsveranstaltungen.

Ich glaube, daß die bestehenden Seniorenorganisationen diese Aufgaben ausgezeichnet erfüllen und daher mit Recht in ihrem Wirken seitens der öffentlichen Hand unterstützt werden. Dabei ist es für mich selbstverständlich, daß die allgemeine Förderung nach Stärke und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Organisation aufgeteilt wird, denn je mehr eine Seniorenorganisation leistet, desto mehr Mitglieder wird sie haben, und desto mehr Unterstützung verdient sie auch.

Im Rahmen einer flexiblen Förderung erachte ich auch die Möglichkeit einer besonderen Förderung von seniorenspezifischen Projekten auf Antrag durch den Bundeskanzler für wichtig. Auch im Seniorenbereich gibt es ausgezeichnete Projektideen, die die gleiche Unterstützung verdienen wie in anderen Bereichen.


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