Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 151

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Lehrausbildung angerechnet werden, die Jugendlichen sozialrechtlich den Lehrlingen gleichgestellt sind und eine Ausbildungsbeihilfe bekommen.

Neu in unserem Ausbildungssystem ist, daß auch Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen nun in eine Vorlehre gehen können, aber ebenfalls die Berufsschule besuchen können. Die Vorlehre ist bei einer anschließenden Lehrausbildung anzurechnen. Arbeits- und sozialrechtlich sind diese Jugendlichen den Lehrlingen gleichgestellt. Ich glaube, daß das ein entscheidender Schritt für jene gewesen ist, die persönliche Vermittlungshindernisse haben, die vielfältig sein und viele Ursachen haben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur die Qualität der Vorsorge ist beachtlich, sondern auch die Quantität. Es wurde hier schon erwähnt, daß ab Herbst heurigen Jahres rund 1 500 Jugendliche zusätzlich, wenn notwendig, in Lehrlingsstiftungen untergebracht werden können und daß weiters für 2 500 Mädchen und Burschen österreichweit Vorsorge getroffen wird, damit die jungen Menschen in den Berufslehrgängen einen Start oder eine neue Chance haben.

Ich erlaube mir aber heute, auch darauf hinzuweisen, daß künftig das Platzangebot an den berufsbildenden Schulen deutlich vergrößert werden muß. So mußten allein in Wien im vergangenen Jahr über 1 000 junge Burschen und Mädchen wegen Platzmangels an den berufsbildenden Schulen abgewiesen werden.

Auch das Repetierverbot für Erstklassler – ich glaube, es ist schon weggefallen – war unzumutbar. Die bekannten pädagogischen Mängel könnten sicherlich durch eine Anhebung der pädagogischen Qualität beseitigt werden.

Ganz wichtig und entscheidend für die weitere Lebensgestaltung von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluß ist nun die Möglichkeit, den Hauptschulabschluß bis zum 18. Lebensjahr kostenlos nachzuholen – ein sehr wichtiger Schritt vorwärts im Interesse der Jugendlichen. Wir wissen, welche Bedeutung der Hauptschulabschluß in Österreich hat. Er ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Grundqualifizierung in unserem Land und eine wesentliche Voraussetzung dafür, überhaupt eine Lehrstelle zu bekommen.

Wir Sozialdemokraten werden daher dem vorliegenden Förderungsprogramm, dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, und der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz gerne die Zustimmung geben, weil wir davon überzeugt sind, daß dadurch ein wichtiger Beitrag geleistet wird, daß für 40 000 junge Burschen und Mädchen, die wahrscheinlich ab heute die Pflichtschule verlassen und demnächst einen Ausbildungsplatz in Österreich – von Vorarlberg bis ins Burgenland – suchen werden, eine echte, eine reale Chance besteht, diesen auch zu finden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

10.48

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz. Wenn ich mir anschaue, wie viele Bundesräte von SPÖ und ÖVP noch hier im Saal sind, dann komme ich zu dem Schluß, daß die Lehrlingsausbildung für die Regierungsparteien nur von mäßigem Interesse sein kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Gesetz beginnt ja leider gleich mit einer Ungerechtigkeit, weil etwas in dem Gesetz nicht enthalten ist. Und zwar wird im Gesetz nur von den Ausbildungsjahrgängen 1998 und 1999 gesprochen, kein Mensch sagt aber, was mit den Lehrlingen passiert, die seit 1997 keinen Ausbildungsplatz haben. Dies ist nämlich nicht geregelt, und das finde ich äußerst bedauerlich.


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