Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 181

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wieder und sehr häufig zu der Methode greifen, Exekutivbeamte unkorrekter Amtshandlungen zu bezichtigen. In Wahrheit geht es diesen darum, sich bei einem eventuellen Strafverfahren eine bessere Position zu verschaffen.

Aus Sicht einer Exekutivgewerkschaft beziehungsweise der betroffenen Exekutivbeamten – ich bin selbst Exekutivbeamter – kommt es dann zu Situationen, die für die Beamten oft schwierige Folgen nach sich ziehen. Es wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, es kann zu Dienstzuteilungen und Versetzungen kommen. Es kann dazu kommen, daß keine Definitivanstellung erfolgt. Es kann dazu kommen, daß jemand nicht den Chargenkurs besuchen kann. Es kann zu einem Überstundenverbot kommen. Wenn man sich gegebenenfalls eines Rechtsanwaltes bedienen muß, um seine Unschuld zu beweisen, kommt es zu enormen Anwaltskosten. (Bundesrätin Kainz: Wenn wir unsere Kunden schlecht behandeln, fliege ich auch hinaus!)

Die Freie Exekutivgewerkschaft unterstützt diese Beamten, damit sie zu ihrem Recht kommen. Meiner Meinung nach brauchen wir Beamte, die motiviert sind, wir brauchen Exekutivbeamte, die hinsehen und nicht wegsehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es kann keinesfalls darum gehen, eventuell schwarze Schafe zu decken oder die Bevölkerung mundtot zu machen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem das Wort. – Bitte.

13.00

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich einige Worte zu dem heute zur Beschlußfassung anstehenden Paket von Verkehrsgesetzen sagen.

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Verkehrsgesetze insgesamt – das gilt für die Straßenverkehrsordnung ebenso wie für das Kraftfahrgesetz – einer relativ häufigen Novellierung unterzogen werden. Das ist an sich nicht unbedingt ein Glück, aber eine direkte und notwendige Konsequenz der sehr rasch voranschreitenden technischen Veränderungen und der sich relativ rasch verändernden Konsumentengewohnheiten.

Wenn ich im folgenden einen der Punkte, der in einem der Debattenbeiträge angesprochen worden ist, aufgreifen darf: Das gemeinsame Vorkommen von Inline-Skatern und von Radfahrern auf Verkehrsflächen ist eine Erscheinung, die vor ein paar Jahren natürlich noch keiner Regelung bedurft hätte. Jetzt geht es darum, vernünftige Regelungen für ein vernünftiges Miteinander zu schaffen. Wenn an dieser Stelle verlangt worden ist – um dieses Beispiel aufzugreifen –, daß Inline-Skater und Radfahrer nicht auf dieselbe Verkehrsfläche verwiesen sein sollen, erhebt sich lediglich die Frage, welche zusätzlichen Verkehrsflächen Sie wünschen, wenn Sie wollen, daß die beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern getrennt werden.

Bei aller Trefflichkeit des Beispieles, daß Schifahrer und Skateboardfahrer auf den Pisten vielleicht voneinander getrennt werden könnten oder einzelne Pisten nur für die eine beziehungsweise für die andere Gruppe eröffnet werden – die gleiche Möglichkeit gibt es jedoch im Straßenverkehr nicht ohne weiteres. Dort geht es darum, daß wir die jeweils Schwächeren vor den jeweils Stärkeren zu schützen haben und daß – soweit eindeutige Schutzmaßnahmen durch Trennung nicht möglich sind – Organisationsmaßnahmen getroffen werden sollen, die dazu beitragen, daß die gegenseitige Rücksichtnahme nach bestimmten Regeln erfolgt. Das ist auch hier geschehen.

Wir meinen, daß eine Verbindung der beiden hier angesprochenen Gruppen – Radfahrer wie Skater – mit den Autofahrern nicht wirklich optimal ist, weil erstere tatsächlich relativ leicht unter die Räder kommen können. Auch eine Verbindung dieser beiden Gruppen mit den Fußgängern ist nicht unbedingt sinnvoll, weil dann die Fußgänger gefährdet sind. Es sollte – soweit es um knappe Flächen und deren sinnvolle Nutzung geht – ein einigermaßen rücksichtsvolles Verhalten der Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden und dafür ein Mindestmaß an Regeln zur Ver


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