Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 182

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fügung gestellt werden. Der Versuch, der hiezu unternommen worden ist, ist meiner Meinung nach nicht unvernünftig.

Ein zweiter Punkt, der heute angesprochen worden ist, ist die Tatsache, daß das Bundesministerium für Inneres und mein Haus eine Zeitlang unterschiedliche Auskünfte über die Frage der Gültigkeit der neuen EU-Führerscheine gegeben haben.

Herr Kollege! Sie haben sich bemüht, darauf hinzuweisen, daß es immerhin zwei "rote" Ministerien sind, die in diesem Punkt unterschiedliche Auffassungen vertreten haben. Dies ist richtig. Der Grund, aus dem es dazu gekommen ist, ist aber darin zu finden, daß sich ein "schwarzes" Ministerium nicht darum gekümmert hat, daß die entsprechende internationale Vereinbarung auch bei uns ratifiziert wird.

Nun kann man sagen, daß es auch dann kein Ruhmesblatt für die "roten" Ministerien ist, unterschiedliche Auskünfte gegeben zu haben – doch für das "schwarze" Ministerium ist es auch kein Ruhmesblatt, daß die Ratifizierung so lange liegengelassen worden ist. Insgesamt ist es bedauerlich, daß es so gewesen ist, wie Sie es beschrieben haben. Doch denke ich, daß man die Situation auch vollständig beschreiben sollte. Zu dritt haben wir nicht die optimale Lösung im Interesse der Bürger gewählt. Inzwischen ist eine Entscheidung getroffen worden, daher ist diese Frage mittlerweile gelöst.

Es ist von Bundesräten der ÖVP darauf hingewiesen worden, daß sie gegen Kriminalisierung, aber für Verkehrssicherheit sind.

Hoher Bundesrat! Das Problem ist, daß man es sich nicht ohne weiteres aussuchen kann, wann man "für" und wann man "gegen" Kriminalisierung ist. Wenn wir meinen, daß die Androhung bestimmter Strafen geeignet zu sein scheint, um ein bestimmtes Verhalten, das nicht erwünscht ist, zu unterdrücken, dann müssen wir von diesem Mittel Gebrauch machen, auch wenn dies sonst unbescholtene Bürger trifft, falls diese ein Verhalten setzen, das im Straßenverkehr gefährlich ist – für den Betroffenen selbst oder für andere Verkehrsteilnehmer.

Ich denke, wir sollten sehr klar sehen, daß der Straßenverkehr derzeit nach wie vor in ganz Europa zu den gefährlichsten Verrichtungen des Lebens zählt. Allein im Europa der Europäischen Union sterben jedes Jahr etwas mehr als 46 000 Menschen im Rahmen des Verkehrs, davon etwas über 45 000 Menschen allein im Straßenverkehr. Das sind täglich mehr als 125 Tote in Europa.

Ich denke, daß wir insgesamt bei aller Tragik, die etwa ein Verkehrsunfall wie jener des ICE-Zuges in Deutschland gehabt hat und hat – dort sind bei einem tragischen Unfall 96 Menschen zu Tode gekommen, und das ist ein tragisches Ereignis –, auch bedenken müssen, daß täglich 126 Menschen im Straßenverkehr zu Tode kommen. Das halten wir ganz offensichtlich für wesentlich weniger tragisch.

Der Grund, aus dem wir in sehr vielen Einzelmaßnahmen versuchen, sowohl aufklärerisch zu wirken als auch durch entsprechende Novellierungen der gesetzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, daß es zu mehr Sicherheit kommt, ist der, daß jeder einzelne Tote, der auf den Straßen zu beklagen ist, einer zuviel ist. Wir können daher gar nicht genau genug überlegen, welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet sind, zu einer Reduktion der Todesfälle oder auch der Zahl der Verletzten auf den Straßen beizutragen.

Lassen Sie mich in diesem Kontext auch gleich auf die Kritik eingehen, die an der Frage der Gesundheitskontrollen für C-Führerschein-Inhaber ab dem 45. Lebensjahr und der Kontrollfrequenz ab 60 geübt worden ist:

Das einzige, was für mich als Verkehrsminister wirklich von Bedeutung ist, ist nicht so sehr, daß es sich dabei um EU-Richtlinien handelt. Darum handelt es sich auch, und EU-Richtlinien sind Gesetze, an die wir uns ebenso wie an nationale Gesetze zu halten haben. Der einzig bedeutsame Punkt ist sachlicher Natur: Berufskraftfahrer, die typischerweise mit einem LKW fahren, sollen in ganz besonderer Weise zur Verkehrssicherheit beitragen, oder, etwas anders formu


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