Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 116

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ist und die nicht einmal in den Vereinigten Staaten, die zusätzlich das Instrument der Grünen Karte haben, einigermaßen in den Griff zu bekommen ist.

Zur Frage 21:

Da es sich bei der Erweiterung der EU um eine außenpolitische Frage handelt, möchte ich hier und heute grundsätzlich dazu nicht Stellung nehmen. Ich habe aber immer sehr klar betont, daß die vollständige Erfüllung des EU-Acquis und der Schengener Standards Voraussetzung für einen Beitritt dieser Länder zur Europäischen Union ist.

Während der österreichischen Präsidentschaft haben wir und werden wir konsequent nach diesem Prinzip handeln und versuchen, auf Ministerebene mit den Vertretern der Erweiterungsländer in dieser Frage sehr intensiv zu verhandeln und den weiteren Fahrplan sicherzustellen. Ich gehe davon aus, daß ein Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union für Österreich unbedingt von der Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen abhängig ist.

Zur Frage 22:

Ja. Es muß an dieser Stelle allerdings betont werden, daß sich auch die Beitrittskandidaten die-ses Umstandes bewußt sind und im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen Anstrengungen unter-nehmen, den Rechtsbestand mit den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Österreich hat bisher im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft in den relevanten Arbeitsgruppen großes Augenmerk auf diesen Umstand gelenkt und wird in den diversen bilateralen und multilateralen Gesprächen diesbezügliche Entwicklungen sehr genau beobachten.

Zur Frage 23:

Ich habe für den Fall einer wesentlichen Verschärfung der Situation im Bereich der illegalen Grenzübertritte an der Grenze zur Slowakei im Bezirk Gänserndorf den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung um die Prüfung der Möglichkeit einer Ausweitung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres ersucht. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Landesver-teidigung wäre eine Ausweitung des Assistenzeinsatzes in diesem Bereich um zirka 150 Soldaten möglich, ohne – das ist für mich sehr wichtig – eine Verringerung im bestehenden Assistenzeinsatz an der Grenze zu Ungarn sowie an der Grenze zur Slowakei im Bezirk Bruck an der Leitha herbeizuführen.

Nachdem diese wesentliche Verschärfung bisher nicht eingetreten ist, sondern – im Gegenteil – eine Reduktion der illegalen Grenzübertritte in diesem Bereich feststellbar ist, wurde derzeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung eine diesbezügliche Anforderung des Bundesheeres nicht vorgenommen. Falls dies erforderlich wäre, wäre das binnen kürzester Zeit möglich. Die Voraussetzungen dafür wurden einerseits im Ministerrat vor einein-halb Wochen geschaffen, andererseits gibt es die Zusage des Finanzministers an den Verteidi-gungsminister, daß die entsprechenden Geldmittel für diesen zusätzlichen Einsatz zur Verfügung gestellt werden.

Derzeit verhandelt mein Büro, also das Ministerium für Inneres, bereits mit dem Ministerium für Landesverteidigung, wie diese 150 Soldaten bestmöglich in den Dienstbetrieb der Grenzgendarmerie integriert werden können, sodaß sie nicht als Fremdkörper tätig sind, sondern gemein-sam hervorragende Arbeit leisten können.

Zu den Fragen 24 und 25:

Im Bereich der EU gibt es finanzielle Hilfen für den Vorbeitrittsprozeß. Im Schengener Bereich gibt es keine finanziellen Hilfen für die Beitrittswerber.

Zur Frage 26:

Das ursprünglich nur auf Polen und Ungarn beschränkte Phare-Programm wurde mittlerweile auf alle Beitrittskandidatenländer erstreckt. Seit dem Europäischen Rat von Essen sind die dies


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