Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 60

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Man kann aber nun in der Praxis davon ausgehen, daß es den Berghauptmannschaften bereits gelungen ist, genügend Antragsteller sozusagen auf Vorrat zur Einbringung von Anträgen noch im auslaufenden Kalenderjahr zu bewegen, sodaß ich annehme, daß eine Zeitlang hindurch keine neuen Anträge zu erwarten sein werden. Das ist aber eine Hoffnung, und es wäre wahrscheinlich aus der Sicht der Länder besser gewesen, das gleich so zu regeln.

Ein Kritikpunkt war auch die Flexibilität bei der Schutzzonenregelung betreffend diese 300 beziehungsweise 100 Meter. Auch hier hat es eine Änderung zwischen Entwurf und Gesetzesbeschluß gegeben. Ich muß dazusagen: Das ist natürlich ein Bereich, der in den Ländern unterschiedlich beurteilt wird. Das wird auch hier zum Ausdruck kommen, denn eine Schutzzone von 300 oder 100 Metern hat natürlich in einem nicht sehr dicht besiedelten Gebiet andere Auswirkungen – sowohl auf die Nachbarschaft als auch auf die Betriebe selbst – als in einem sehr dicht besiedelten Gebiet.

Es wäre daher nach Auffassung des Landes Vorarlberg sachgerecht gewesen, den Ländern hier im Rahmen ihrer Raumordnungszuständigkeit – und das sind in sehr starkem Maße Raumordnungsfragen – einen größeren Spielraum zu geben. Das ist auch ein Punkt, der dazu geführt hat, daß die meisten Vorarlberger Abgeordneten im Nationalrat dem Gesetzesbeschluß nicht zugestimmt haben.

Ein wesentlicher Bereich – dieser wurde bereits in der Fragestunde angesprochen – ist auch die Kostentragung. In der Regierungsvorlage selbst hat man sich zu den finanziellen Auswirkungen weitgehend ausgeschwiegen, obwohl das Haushaltsrecht hier eine etwas intensivere Darlegung vorgegeben hätte. Ich gestehe zu, daß das nicht so einfach möglich ist und auch Aufwand, der bei fremden Behörden möglicherweise entstehen wird, nicht so leicht abgeschätzt werden kann.

Es ist auch der Grundgedanke des Konsultationsmechanismus gegeben, daß diese Ungewißheit der Kostenbeurteilung dann zumindest von dem zu tragen sein wird, der sie zu verantworten hat – in diesem Fall der Bund. Das ist inzwischen soweit auch außer Streit gestellt.

Es gibt offenkundig die Bereitschaft des Finanzministeriums, die den Ländern erwachsenden Kosten zu tragen. Das ist allerdings eher eine Zusage vom Hörensagen, ich habe noch nichts Konkretes gesehen. Die Länder haben diese Zusage auch noch nicht erhalten. In der Fragestunde hat der Herr Wirtschaftsminister auch etwas mißverständlich – für mich jedenfalls – dargestellt, inwieweit der Kostenersatzanspruch der Länder berechtigt wäre. Es ist richtig, daß die Kosten nicht abrupt anfallen, sondern schrittweise im Verlauf mehrerer Jahre. Ich nehme an, in den nächsten Monaten wird nicht gleich eine große Kostenlawine über die Länder hereinbrechen. Das ändert aber nichts daran, daß das Problem auf mittlere Sicht eintreten wird und gelöst werden muß.

Es ist auch richtig, daß die Länder den Wunsch hatten, die Verwaltungsstruktur in diesem Bereich neu zu regeln. Das entläßt den Bund aber nicht aus der Verantwortung, dafür auch die finanziellen Spielregeln entsprechend auszugestalten, weil ich davon ausgehe, daß mit dieser neuen Verwaltungsorganisation unter stärkerer Einbindung der Bezirksverwaltungsbehörden ja letztlich auch Einsparungen beim Bund möglich sein müssen. Die Verpflichtung der Kosten-übernahme durch den Bund ist an sich ein pädagogisch ganz wertvoller Anlaß dafür, daß der Bund diese Einsparungsmöglichkeiten auch tatsächlich nützt und die Verwaltungsstrukturen, die bei ihm bestehen, zurückführt und die bestehenden Bergbehörden abspeckt.

Die Erläuterungen sind hier etwas mißverständlich, weil argumentiert wird – ich zitiere –: Durch die überwiegende Vollziehung des Gesetzes in mittelbarer Bundesverwaltung wird sich für den Bund der Aufwand durch Betrauung der Landesbehörden mit Aufgaben der Bergwesensverwaltung in nicht unbeträchtlicher Weise erhöhen. – Zitatende.

Das könnte nun so verstanden werden, daß auf Bundesebene der Aufwand steigt, aber davon, daß durch die Verlagerung von Zuständigkeiten natürlich auch die Kostenverursachung verlagert werden muß und Einsparungen notwendig sein werden, ist nicht die Rede. Ich wäre dankbar dafür, wenn man das ein bißchen präziser darstellen könnte, daß man eben davon ausgeht, daß einer stärkeren Belastung bei den Ländern, die abgegolten wird, auch Einsparungs


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