Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 146

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humanitäre Pflicht. Die Frage ist nur immer, nach welcher Art, nach welchen Kriterien und wem ist Asyl zu gewähren. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)

Österreich – darauf bin ich als Österreicher stolz, und wir alle können darauf stolz sein – hat in der Zweiten Republik bewiesen, und die Österreicher, die Bürger selbst haben immer wieder bewiesen, daß ihre Herzen, ihre Türen und ihre Geldbörsen offen sind für Menschen, die verfolgt werden, für Menschen, die in Not sind. 1958 Ungarn – das war keine Frage, obwohl es diesem Land Österreich 1958 noch nicht so gut ging wie heute.

Allein in den letzten Jahren, im Zuge des jugoslawischen Krieges, hat Österreich bewiesen, wie human seine Bürger eigentlich sind – viel humaner, als so manche Gruppierung das eigentlich glauben will. Zehntausende, ja fast Hunderttausende sind gekommen, haben sich zum Großteil integriert und leisten ihre Arbeit als Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes. Andere sind in ihre Heimat zurückgekehrt; sie haben Hilfe von uns erhalten, für die sie dankbar sind. Sie sind draußen in der weiten Welt unsere Botschafter.

1997 – das macht die Entwicklung deutlich – gab es in Österreich 6 400 Asylanträge, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, gegen Ende des Jahres 1998, sind es bereits 13 000. Allein am Montag sind 139 Asylanträge eingelangt, am Dienstag waren es 66. Bis zum 30. November konnten 3 430 Anträge abgeschlossen werden. Positiv erledigt wurden – das wurde schon erwähnt – 12,8 Prozent. Das zeigt, daß nicht alle, die zu uns wollen, auch tatsächlich aufgrund ihrer Situation das Asylrecht in Anspruch nehmen können. Diese 12,8 oder beinahe 13 Prozent sind jedoch die höchste Anerkennungsquote, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erreicht wird.

Ich erlaube mir dazu festzustellen, daß trotz des Einsatzes des Bundesheeres an unseren Grenzen und trotz der Drittstaatenregelung der Druck der Wirtschaftsflüchtlinge und auch der Druck der – wenn ich so sagen darf – echten Asylwerber größer werden wird. Da wartet auf die Europäische Union in der Zukunft eine große gemeinsame Aufgabe, um das weltweit größer werdende Problem von Menschen in Not, in verzweifelter Lage zu lösen.

Österreich wird dieser Aufgabe allein auf Dauer sicherlich nicht gewachsen sein. Es gilt daher, die illegale Zuwanderung, vor allem die Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen hintanzuhalten, und ich bin sicher, Herr Innenminister, daß dazu noch eine Reihe von Maßnahmen notwendig und zu setzen sein wird. Andererseits ist aber – wie bisher – Verfolgten Asyl zu gewähren.

Die heutige Gesetzesvorlage, die eine Verlängerung der Berufungsfrist bringt, ist zu begrüßen, denn die alte Berufungsfrist war eigentlich doch zu knapp bemessen. Ebenso ist die Regelung hinsichtlich der sogenannten Drittländer zu begrüßen. Es ist mit der Gesamtregelung, die heute vorliegt, eine ausgewogene humane Regelung für ein leider täglich größer werdendes Problem gelungen. Daher werden wir dieser Gesetzesvorlage natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.04

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hummer. Ich erteile ihm dieses.

18.04

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! In einer Debatte über das Asylrecht mag es auch angehen, einmal einen Blick über die Grenze zu werfen, um feststellen zu können, wie vergleichbare Regelungen etwa in der Bundesrepublik Deutschland ausschauen. Dort ist das Asylrecht grundgesetzlich verankert, und auch dort kann sich auf sein grundgesetzlich verankertes Asylrecht nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommt oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundrechte sichergestellt ist. Diese sogenannten sicheren Drittstaaten werden durch die Anlage zu § 26a des Asylverfahrensgesetzes vom 26. Juni 1992 bestimmt.


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