Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 152

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Günther Hummer. – Bitte.

18.25

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Beschluß des Nationalrates legt im wesentlichen fest, daß die Bestimmungen des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht samt erstem und zweitem Protokoll unmittelbar anzuwenden sind. Damit folgt der Nationalrat seinem aus Anlaß der Ratifizierung erfolgten Beschluß, wonach das Übereinkommen durch die Erlassung eines Gesetzes zu erfüllen ist, was hiemit geschieht.

Was Schuldverhältnisse anlangt, so sind diese im 7. Abschnitt des Internationalen Privatrechtsgesetzes geregelt. Das Internationale Privatrecht enthält außerdem verschiedene Kollisionsregeln. Es handelt sich dabei um allgemeine Bestimmungen, aber auch beispielsweise um Regeln über Bankgeschäfte und Versicherungsverträge, Verbraucherverträge, Verträge über Immaterialgüterrechte und Arbeitsverträge.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates dient der Harmonisierung des Internationalen Privatrechtes, soweit er Vertragsverhältnisse schuldrechtlicher Art beinhaltet, und es kann nur begrüßt werden, daß europaweit ein einheitliches Internationales Privatrecht auch in diesem Bereich zur Anwendung kommt. In diesem Sinne beantrage ich namens meiner Fraktion, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.28

Präsident Alfred Gerstl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. – Bitte.

18.28

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht beinhaltet keine materielle Änderung, sondern dient ausschließlich der Rechtssicherheit.

Der Nationalrat hat aus Anlaß der Genehmigung des Beitrittsübereinkommens beschlossen, daß das Übereinkommen durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist. Zwar ist das IPR-Gesetz im Hinblick auf den Beitritt zu dem Übereinkommen geändert worden – und zwar mit BGBl. I Nr. 119/98 –, doch sind diese Änderungen, nämlich die Aufhebung aller Bestimmungen, die vertragliche Schuldverhältnisse regeln, nicht die vom Nationalrat beschlossene Erfüllung des Übereinkommens durch die Erlassung von Gesetzen.

Damit ab 1. Dezember 1998 – das ist der Tag, an dem das Übereinkommen völkerrechtlich für Österreich in Kraft tritt – der vertragsmäßige Rechtszustand hergestellt ist und vertragliche Schuldverhältnisse im Anwendungsbereich des Übereinkommens kollisionsrechtlich übereinkommensgemäß beurteilt werden können, ist die vorgeschlagene Gesetzesänderung erforderlich.

Nach dieser Klarstellung stelle ich namens der SPÖ-Fraktion den Antrag, der gegenständlichen Vorlage zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.29

Präsident Alfred Gerstl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. – Bitte.

18.29

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Gegen das vom Nationalrat beschlossene Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geändert wird, besteht in der Sache kein Einwand. Wir werden daher dieser Vorlage unsere Zustimmung geben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite