Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 161

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Mir tut es leid, daß ich das als Interessenvertreter der öffentlich Bediensteten sagen muß. Ich sage aber gleich dazu, es handelt sich da sicherlich um Einzelfälle. Ich weiß ansonsten die Qualität der öffentlich Bediensteten zu schätzen, und ich würde bitten, daß alles unternommen wird, daß frei gewählten Abgeordneten, aber nicht nur diesen, sondern auch der Öffentlichkeit, den Bürgern nicht mehr solche Auskünfte gegeben werden, denn dadurch, daß man mit einer derartigen Arroganz über etwas hinwegfährt und erklärt: Sie bekommen halt irgend etwas, so nach dem Motto "Friß oder stirb!" – das sage ich jetzt als Beamter –, leisten wir dem Berufs-stand des öffentlichen Dienstes keinen guten Dienst. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

In dieser Novelle ist die Umstellung bei den Gebühren und bei den Verkehrssteuern geregelt. Das ist durchaus positiv und auch dringend notwendig. Es ist auch die Verlagerung der steu-erlichen Zuständigkeiten für juristische Personen im Bereich des Bundeslandes Wien weg vom Finanzamt für Körperschaften hin zu den Wienern Finanzämtern mit allgemeinem Wirkungs-bereich, die da vorgesehen ist, eine durchaus positive Regelung.

Was für mich und für die Kollegen der Österreichischen Volkspartei aus Niederösterreich der Grund ist, daß wir dieser vorliegenden AVOG-Novelle nicht zustimmen können, ist der Umstand, daß auf die besondere niederösterreichische Situation nicht Rücksicht genommen wird. Ich hoffe, daß den Mitgliedern dieses Hauses hier bekannt ist, daß das größte österreichische Bundesland keine eigene Finanzlandesdirektion hat, und daher treffen jene Regelungen, die im Oberbau der Finanzlandesdirektion landen, das Bundesland Niederösterreich besonders schwer. Daher trifft uns auch die Strukturreform, daß ein Finanzamt, das zwar keine homogene, aber eine gewachsene Bezirksstruktur, nämlich den Bezirk Wien-Umgebung, hat, aufgelöst werden soll und in einem Organisationsbereich eines anderen Bundeslandes aufgehen soll, schwer.

Aus diesem Grund haben auch die ÖVP-Bundesräte aus Niederösterreich heute einen Selbständigen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, Niederösterreich eine eigene Finanzlandes-direktion zu geben – im Sinne echter Bürgernähe. Die APA-Aussendung vom 29. Oktober 1998, wonach angeblich die Zerschlagung des Finanzamtes Wien-Umgebung und die Eingliederung in drei Wiener Bereiche mehr Bürgernähe brächte, empfinde ich wirklich als Hohn, vor allem wenn wir vorschlagen, die Strukturen, die es im Bundesland Niederösterreich auch für den Bezirk Wien-Umgebung gibt, zu nutzen und den Gerasdorfern, den Schwechatern, den Purkersdorfern und den Klosterneuburgern im Sinne echter Bürgernähe eine entsprechende Möglichkeit zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das war auch Inhalt des Antrages, den unser Kollege Dr. Höchtl im Nationalrat eingebracht hat und der auch dort zur Behandlung steht. – Das also verstehen wir unter Bürgernähe.

Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Das Argument, daß es durch die Auflösung des Finanzamtes Wien-Umgebung und die Eingliederung in drei Wiener Ämter tatsächlich zu Personaleinsparungen kommt, entbehrt jeder Grundlage. Denn die derzeitigen Personalkürzungen, die es aufgrund des Ministerratsbeschlusses in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt und die im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen dazu geführt haben, daß vom Jahr 1994 bis zum Jahr 1998 der Dienstpostenplan von 14 089 auf 12 448 Be-dienstete gekürzt wurde, hat nichts damit zu tun, daß das Finanzamt Wien-Umgebung auf drei Wiener Finanzämter aufgeteilt wird oder daß die Betreuung der Bürger in anderen Bereichen vorgenommen wird. Es hat lediglich dazu geführt, daß es auf Bundesebene zu einer Perso-nalkürzung gekommen ist, während es in der Zentralstelle – ich verwende jetzt einmal diesen plakativen Ausdruck und bezeichne das als "Wasserkopf" – zu einer Aufstockung von 933 auf 1 026 Bedienstete gekommen ist. Das heißt also, auch da ist das Argument, daß es, um Personal einzusparen, notwendig ist, das Finanzamt Wien-Umgebung auf drei Wiener Finanz-ämter aufzuteilen, falsch, genauso wie der ins Treffen geführte Hausverkauf nach Absiedlung der Dienststelle des Finanzamtes für den 1. Bezirk überhaupt nichts mit der Auflösung des Fi-nanzamtes Wien-Umgebung zu tun hat und nach Umstellung im KöSt-Bereich jederzeit statt-finden kann.


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