Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 162

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Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe versucht, einige Punkte anzusprechen, die vielleicht den Eindruck erwecken, daß nur Niederösterreich davon betroffen ist. Es ist aber eine Tatsache, daß von den in der Novelle, im § 8, vorgesehenen Änderungen, wonach Betriebe von juristischen Personen, sofern sie gewisse Größenmerkmale erfüllen, von den Ämtern mit allgemeinem Aufgabenbereich abgezogen werden und für sie ein Finanzamt am Sitz der Finanzlandesdirektion zuständig ist, auch andere Bundesländer betroffen sein könnten.

Jetzt bin ich wieder bei der niederösterreichischen Situation. In Niederösterreich bedeutet diese Änderung, daß es im Waldviertel, in allen Waldviertler Ämtern – ich bedauere zutiefst, daß Kollege Winter jetzt nicht anwesend ist –, zu einer Ausdünnung kommt und daß in der Zentralstelle in Wien die Agenden Niederösterreichs in diesem Bereich landen. Das, was heute für Baden, was heute für Wien-Umgebung, für Mödling gilt, kann morgen durchaus auch für Finanzämter in anderen Bundesländern Gültigkeit haben, und dadurch wird es dort zu einer Aus-dünnung kommen. – Auf diesen Punkt haben auch die Kollegen des gewerkschaftlichen Be-triebsausschusses des Finanzamtes Wien-Umgebung hingewiesen.

Ich sage noch einmal, es handelt sich da um keine parteipolitische Aktion, weil sich die Vertreter aller drei in der Personalvertretung vertretenen Fraktionen, also sowohl die christliche Fraktion als auch die sozialdemokratische Fraktion und der Vertreter der A&F-Bewegung, dem Bestreben angeschlossen haben, einer Zerschlagung der Finanzstruktur Einhalt zu gebieten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es tut mir aufrichtig leid, daß ich die-ser vorliegenden Novelle zum AVOG nicht die Zustimmung erteilen kann. Ich stelle den Antrag, eine namentliche Abstimmung über dieses Geschäftsstück durchzuführen, und würde bitten, daß sich im Sinne des Föderalismus viele diesem Antrag anschließen und der vorgesehenen Novelle aufgrund der vorgesehenen Strukturmaßnahmen die Zustimmung verweigern. (Beifall bei der ÖVP.)

19.12

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile es ihm.

19.12

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesem Abgabenänderungsgesetz wird meiner Meinung nach eine Reihe von Steuergesetzen vereinfacht, und es wird mit der notwendigen Anpassung doch auch etwas verbessert.

Ich weiß schon, wenn man in der heutigen Zeit von Steuern hört, denkt jeder an die Steuer-reform. Viele werden zu Steuerexperten, und ich glaube, so manche wissen es besser als die Fachleute. – Das ist nur meine subjektive Betrachtung der zurzeit aktuellen Steuerdiskussion.

Ich werde versuchen, nur am Rande auf einige Punkte des vorliegenden Abgabenänderungs-gesetzes einzugehen.

Der Verfassungsgerichtshof hat das steuerliche Abzugsverbot für die Jubiläumsgeldrückstellung aufgehoben. Es soll daher eine positiv-rechtliche Verankerung der Rückstellungsbildung erfolgen. Weiters sollen die Rahmenbedingungen festgelegt werden, unter denen die Rückstellung gebildet werden kann. Des weiteren soll die Frist zur Verwendung in der Vergangenheit steuerfrei gebildeter Mietzinsreserven um ein Jahr verlängert werden. Das bietet die Möglichkeit, diese Mietzinsreserven bis Ende des Jahres steuerfrei aufzulösen. Mit der Verlängerung um ein Jahr sollte auch ein wesentlicher Impuls für die Bauwirtschaft im Hinblick auf Investitionen gegeben werden.

Mit den weiteren Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und des Umgründungssteuergesetzes sowie des Gebührengesetzes wurden weitere wesentliche Vereinfachungen angestrebt.


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