Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 123

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Menschenhandel, Geldwäsche, Suchtgifthandel und sonstige durch Gewinnsucht motivierte Straftaten und Herstellung und Verbreitung von Falschgeld."

Ich möchte mich mit zwei Punkten, die im direkten Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität stehen, besonders befassen. Der erste Punkt ist die Suchtgiftkriminalität, und der zweite Punkt ist der Menschenhandel beziehungsweise die Schlepperei.

Zur Suchtgiftkriminalität ist zu sagen, daß im Jahr 1997 insgesamt 17 868 Personen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Suchtgiftgesetzes zur Anzeige gebracht wurden. Das ist eine Steigerung um über 10 Prozent. Besonders ins Auge sticht, daß dort, wo Verbrechenstatbestände gegeben sind, eine Steigerung um bereits 25 Prozent vorliegt. Besonders betroffen ist das Bundesland Niederösterreich, dort ist bei den angezeigten Personen eine Steigerung von 73,29 Prozent zu verzeichnen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die Suchtgiftsicherstellungen im Jahr 1997 umfassen folgende Suchtgifte: 668 Kilogramm Cannabiskraut, 243,9 Kilogramm Cannabisharz, 102,9 Kilogramm Heroin, 86,9 Kilogramm Kokain, 5 243 Stück LSD-Trips und 23 521 Stück Ecstasy-Tabletten.

Ich habe im Ausschuß nachgefragt, wieviel von diesen Suchtgiften von den Organen der Zollverwaltung sichergestellt wurde. Im Ausschuß selbst konnte mir darauf keine Antwort gegeben werden. Ich habe mittlerweile Zahlen vorliegen und möchte Ihnen diese auch nennen:

Von den Zollverwaltungen wurden im Jahre 1994 221 Kilogramm Suchtgift sichergestellt, 1995 170 Kilogramm, 1996 236 Kilogramm und im Jahre 1997 118 Kilogramm.

Ich bringe das in direkten Zusammenhang mit dem Schengen-Informationssystem. Ich habe in der Sitzung vom 2. Juli 1998 bei der Einführung des Zollinformationssystemes darauf hingewiesen, daß es im Schengener Übereinkommen diesbezüglich drei Bestimmungen gibt, nämlich Artikel 92 Abs. 1, Artikel 99 Abs. 4 und Artikel 101 Abs. 1; das ist jene Bestimmung, in welcher die Zollverwaltungen vorgesehen sind.

Bei der Umsetzung im nationalen Recht – das findet sich in der Fahndungs- und Informationsvorschrift des Bundesministeriums für Inneres wieder – scheinen die Zollverwaltungen nicht beziehungsweise nur dort auf, wo Grenzkontrolle wahrgenommen wird. Ich habe schon damals angeregt, § 27 Abs. 9 dieser Vorschrift abzuändern. Das würde ein Mehr an Sicherheit für die Republik bedeuten, ohne daß damit Mehrkosten verbunden wären. Ich habe dies dem Herrn Innenminister auch schriftlich mitgeteilt. Wir sind in Kontakt getreten. Bis 13 Uhr heutigen Tages war ich der Meinung, daß dieses Schriftstück in ministeriellen Verstoß geraten ist. Ich freue mich, daß dem nicht so ist. Es hat mich ein Spitzenbeamter aus dem Innenressort informiert, daß es innerhalb der nächsten Wochen zu ersten Gesprächen zwischen Innenressort und Finanzressort kommen wird.

Herr Innenminister! Ich begrüße das ausdrücklich. Gerade gestern wurde einmal mehr der Beweis erbracht, daß auch die Zollverwaltungen ständig mit der organisierten Kriminalität zu tun haben. Es gelang nämlich gestern Zollwachebeamten der Sondereinsatztruppe Spielfeld, 1,3 Kilo Plastiksprengstoff, zwei Maschinenpistolen und eine Pistole sicherzustellen.

Nun zum Thema Schlepperei: Im Jahre 1997 wurden bundesweit 1 741 Täter, davon 1 408 Schlepper, 61 Organisatoren und 272 Beitragstäter, erfaßt. Im Jahre 1996 waren es vergleichsweise bloß 1 282 Personen, die wegen solcher Delikte ausgeforscht beziehungsweise aufgegriffen wurden. Auch die Zahl der Illegalen ist beträchtlich gestiegen. Dieser Trend setzt sich fort: Sowohl bei Schleppern als auch bei Illegalen gab es im Jahre 1998 einen deutlichen Anstieg.

Betreffend Schlepperei, Herr Bundesminister, habe ich Sie am 22. Oktober 1998 im Bundesrat gefragt, ob daran gedacht ist, den Strafrahmen für dieses Delikt zu erhöhen. Sie haben mir damals folgendes zur Antwort gegeben: Ich meine, daß jetzt ein Strafrahmen gegeben ist, der relativ hoch ist und auch ausreicht.


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