Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 74

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich hätte diese beiden Fragen gerne von der Frau Bundesministerin beantwortet bekommen. Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage gerne die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Drochter. – Bitte.

13.19

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Bei diesem Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der OPEC wird einer kleineren Personengruppe – so, wie das Kollege Schaufler bereits gesagt hat – die Möglichkeit geboten, Sozialversicherungsschutz in Österreich zu erwerben. Diesbezüglich bilden wir keine Ausnahme; das ist in internationalen Bereichen weltweit Usus. – Es gilt, nur den besonderen sozialen Schutz zu erwähnen, den wir hier in Österreich anbieten können.

Im heute vorliegenden Entwurf ist auch vorgesehen, daß für alle österreichischen Staatsbürger und Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Österreich diese Bestimmungen des ASVG und der Arbeitslosenversicherung, wenn sie beansprucht werden, Gültigkeit haben. Es geht dabei vor allem um jene Personen des OPEC-Personals, die nach Stundenlohn bezahlt werden. Wenn wir uns einmal den Begriff "Stundenlohn" vor Augen führen, dann können wir annehmen, daß es sich hiebei um Arbeitnehmer handelt, die eher sehr einfache Dienste im Bereich der internationalen Organisation OPEC leisten.

Jene Arbeitnehmer, die davon Gebrauch machen wollen, müssen auch im vorhinein eine Erklärung abgeben, in der festgelegt wird, welchen Versicherungszweig, welchen Versicherungswunsch sie beanspruchen wollen. Bei dieser Regelung – ich glaube, das muß man hier betonen – handelt es sich um keine Sonderregelung für die OPEC. Diese jetzt zur Diskussion stehende Regelung hat ebenso Gültigkeit für die Beschäftigten in anderen internationalen Organisationen, die in Österreich ansässig sind, so zum Beispiel für die UNIDO und für die Atombehörde.

Ich meine, daß das auch ein Beweis dafür ist – das bestätigen auch immer wieder die Beschäftigten in diesen internationalen Organisationen –, daß Österreich nicht nur ein friedliches Land ist, sondern daß die Beschäftigten hier eine sehr umfassende und weitgehende soziale Absicherung haben. Diese Mitarbeiter sind daher froh darüber, daß sie auch in diesen Kreis aufgenommen werden können.

Kollege Schaufler hat bereits erwähnt, daß man das Ganze auch aus materieller Sicht sehen sollte. Etwas, was man nicht unerwähnt lassen sollte, ist, daß maximal 80 Personen hiefür in Frage kommen. – Im Ausschuß haben wir uns danach erkundigt, und es ist uns gesagt worden, daß wahrscheinlich lediglich zwei Bedienstete von diesem Angebot Gebrauch machen werden.

Bei Inkrafttreten dieses Abkommens – als Termin ist der 1. Juni 1999 vorgesehen – wird der dafür notwendige finanzielle Aufwand, wird der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung, und zwar hochgerechnet für 80 Personen für vier Jahre, rund 2,06 Millionen Schilling betragen. Das ist ein Betrag, den wir im Verband der Sozialversicherung sicherlich leisten können. Daher gibt es aus der Sicht der Sozialdemokratie auch kein Problem, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort. – Bitte.

13.23

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Bei dieser Vorlage handelt es sich um ein Übereinkommen über eine sozialrechtliche Thematik beziehungsweise letztendlich um die Möglichkeit, daß sich Angestellte der OPEC, die nicht österreichische Staatsbürger sind, aber ihren stän


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite