Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 127

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drittens eine Kostenberechnung für den Staat, die Länder und Gemeinden sowie für die Wirtschaft und Bevölkerung erfolgt!

Ein kleines Stück auf dem Weg, Gesetze der heutigen Zeit anzupassen, sind wir jedoch weitergekommen. So ist es nun ab 1. Juli 1999 möglich, verschiedene Gebühren anstatt in Stempelmarken entweder bar oder mit der Eurochequekarte oder mit der Kreditkarte zu bezahlen. Ebenso sind die vorgenommenen Pauschalierungen ab 1. Jänner 2000 in den vorher angeführten Zahlungsmitteln möglich. Die Pauschalierungen bedeuten letzten Endes auch eine kleine Verwaltungsvereinfachung, und das ist ebenfalls ein Dienst am Bürger.

Erwähnen möchte ich, daß es aufgrund der Initiative der ÖVP nun möglich ist, daß auch schriftliche Rechtsauskünfte von den bisherigen Kosten in der Höhe von 180 S befreit werden. Somit sind die schriftlichen Rechtsauskünfte den mündlichen und denjenigen im Internet gleichgestellt.

Weiters ist es ein Erfolg der ÖVP, daß beim Mopedführerschein für jene, die jünger als 16 Jahre sind, die Gebühr von ursprünglich 690 S, wie in der Regierungsvorlage vorgeschlagen, auf 410 S verringert worden ist.

Allerdings kann diese heutige Änderung des Gebührengesetzes nur ein kleiner Anfang sein. Ich denke, verschiedene Vorschläge von Volksanwältin Korosec im Bericht der Volksanwaltschaft 1998 sollten schon bald in einem neuen Gebührengesetz ihren Niederschlag finden – so zum Beispiel ein strukturelles Überdenken des gesamten Gebührengesetzes; auch wenn das schwierig sein wird. Immerhin sind im Jahre 1998 10 Milliarden Schilling an Gebühren eingenommen worden.

Abschließend möchte ich bemerken, daß wir von der ÖVP-Fraktion diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen, da doch verschiedene Vereinfachungen und positive Änderungen für die Bevölkerung enthalten sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54

Präsident Gottfried Jaud: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile es ihm.

17.54

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Gebührengesetzes wurde ein kleiner, aber ein richtiger und erster Schritt für bürgernahe Verwaltung gesetzt, wie ich glaube. Schon im Finanzausschuß – das wurde von der Vorrednerin erwähnt – hat auch Frau Volksanwältin Korosec darauf hingewiesen, daß eine Änderung des Gebührengesetzes schon ein langjähriger Wunsch in dieser Richtung seitens der Volksanwaltschaft ist.

Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, daß Stempelmarken nicht zeitgemäß sind und schon gar nicht mehr in das nächste Jahrtausend gehören. Es besteht die Absicht, bis zur endgültigen Einführung des Euro – bis zum Jahr 2002 – eine weitere Verwaltungsreform, die die Stempelmarke zur Gänze abzuschaffen hat, durchzuführen.

In der heute zu beschließenden Reform sehe ich durchaus einen Schritt in die richtige Richtung, und ich sehe darin auch etwas Positives. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger sicherlich begrüßenswert, daß alle Gebühren, die bisher für Anfragen und Auskünfte zu entrichten waren, wegfallen, sodaß damit der Zugang zu den Informationen, wie schon die Vorrednerin erwähnt hat, erleichtert wird. Weiters finde ich es gut, daß verschiedene Gebühren und Abgaben als pauschalierte Beträge ausgewiesen werden und oft nur ein einziger Betrag an Gebühren zu bezahlen ist.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, auch alle anderen bei einer Behörde anfallenden festen Gebühren, wie ebenfalls schon festgestellt wurde, mit 1. Juli 1999 anstatt in Stempelmarken durch Bezahlung oder durch Verwendung einer Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder mit Kreditkarte zu entrichten. Ferner sind die technischen beziehungsweise organisatorischen Gegebenheiten bei den jeweiligen Behörden zuzulassen. Ich bedauere es ein wenig –


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