Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 126

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23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 1988 geändert wird (Kartellgesetznovelle 1999 – KartGNov. 1999) (1775 und 1923/NR sowie 5975/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 1988 geändert wird (Kartellgesetznovelle 1999 – KartGNov. 1999).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich darf ihn darum bitten.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 1988 geändert wird (Kartellgesetznovelle 1999), liegt schriftlich vor.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

16.24

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich bedauere es, daß Sie sich zu meiner Frage, die ich im Rahmen des Eherechts-Änderungsgesetzes gestellt habe, warum Sie die Erhöhung der Privatautonomie im Rahmen des Ehepaktes nicht näher konkretisieren wollen, eigentlich nicht geäußert haben. Ich sehe unser Gremium, den Bundesrat, nicht als Organ an, das es halt auch gibt, damit auch etwas abläuft, sondern schon als wesentlich im Rahmen der Gesetzgebung. Es wurde dies auch heute in der Antrittsrede des neuen Präsidenten, der im Rahmen des Rotationsprinzipes bestellt ist, zum Ausdruck gebracht.

Nunmehr zum Kartellgesetz. Nach den Erläuterungen zu gegenständlicher Regierungsvorlage wurde das Bundesministerium für Justiz durch Ereignisse mit kartellrechtlicher Relevanz – das konnten wir in den Zeitungen beobachten, wie Bauskandal oder Zusammenschluß Rewe – Meinl, vorher der Zusammenschluß Rewe – Billa – veranlaßt, gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und den Sozialpartnern eine Prüfung des Kartellrechtes herbeizuführen. Herausgekommen ist eine Novelle, welche zwar gewisse Möglichkeiten, wie zum Beispiel das amtswegige Vorgehen des Kartellgerichtes, vorsieht, nicht jedoch eine im Sinne des Mittelstandes und zur Erhaltung der Nahversorgung benötigte Novelle darstellt. Denn was haben wir heute? Welche Wirtschaftsstruktur haben wir heute vermehrt durch die EU? – Die Großen verdrängen immer mehr die Kleinen. Das bedeutet, die Großen haben größere Einflußgebiete, größere Gebiete, die sie betreuen. Das heißt, die Dichtheit jeder Branche läßt immer mehr nach. Das heißt, die Nahversorgung wird ein wesentliches Thema für die österreichische Wirtschaft werden.

Bemerkenswert bei der bestehenden Regierungsvorlage ist auch, daß auf die Entwicklungen im Bereich Telekom und Schiene nicht eingegangen wurde. Auf der einen Seite haben wir die Gewerbeordnung, auf der anderen Seite haben wir Sondergesetze. Das sind natürlich auch Gewerbe. Das Eisenbahngewerbe ist natürlich auch ein Gewerbe, weil es im wesentlichen den gewerberechtlichen Voraussetzungen unterliegt. Für diese Gewerbe Eisenbahn und Telekom – für Telekom gibt es bereits eine bestehende Regelung, für die Eisenbahn soll eine jetzt im Zusammenhang mit dem RailRegulator kommen – stellt sich natürlich schon die Frage, inwieweit das mit der nunmehr eingebrachten Kartellgesetznovelle überhaupt vereinbar ist. Meines Erach


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