Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 125

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Wenn nun das Kernstück dieser Neuregelungen angesprochen wurde – nämlich § 68a, also der verschuldensunabhängige Unterhaltsanspruch –, dann halte ich diesen auch aus meiner Sicht für besonders zukunftsweisend und auch für in der praktischen Auswirkung sehr bedeutsam, weil er die Chance bietet, ohne Schmutzwäschewaschen – also ohne sich mit wechselseitigen Schuldvorwürfen auseinandersetzen zu müssen, damit dann der weniger schuldig oder schuldlos Geschiedene, in der Regel die Gattin, Unterhaltsansprüche gegen den anderen geltend machen kann – grundsätzlich unabhängig vom Verschulden einen Unterhaltsanspruch zu erlangen, sofern einer der beiden Gründe vorliegt.

Ich gebe schon zu, daß verschuldensunabhängig auch heißen kann, daß auch dem überwiegend, unter Umständen sogar allein Schuldigen ein Anspruch zustehen kann. Aber bitte, Herr Bundesrat, das ist ja in der einvernehmlichen Gestaltung der Ehe zwischen den beiden Ehegatten begründet, wo sich der eine seiner beruflichen Karriere widmen konnte, während der andere im Einvernehmen wegen Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf seine berufliche Entwicklung verzichtet hat. (Bundesrat Ing. Scheuch: Das war nicht seine Entscheidung!) Es war eine einvernehmliche Entscheidung! Wir gehen von der Partnerschaft in der Ehe aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Es wäre doch unmöglich, wenn heute jener, der dem anderen und der gemeinsamen Ehegestaltung zuliebe seine beruflichen Möglichkeiten hintangestellt hat, jetzt, wo er älter geworden ist, die Anknüpfung an den Beruf verloren hat, auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr untergebracht werden kann, aufgrund seiner Investitionen in die Ehe von dem anderen unter gewissen Umständen nicht doch einen bestimmten Unterhalt bekommen könnte. Ich halte das für durchaus gerechtfertigt.

Ich gebe schon zu, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf, wie es nun einmal einem demokratischen Gesetzgebungsprozeß bei gesellschaftspolitisch so sensiblen Themen entspricht, ein Kompromiß zustande gekommen ist. Ich meine aber, daß das ein Kompromiß ist, der sehr gelungen ist, weil er insgesamt ausgewogen ist.

Daß nicht alles, was wir zunächst zur Diskussion gestellt haben, auch verwirklicht wird, schmälert meines Erachtens die Bedeutung des Eherechts-Änderungsgesetzes keineswegs. Manches, wie insbesondere die heute erwähnte Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Scheidung, mußte, weil dies nicht isoliert, sondern in einem größeren grundsätzlichen Zusammenhang, der auch die aufrechte Ehe betrifft, zu sehen ist, auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden, da es diesbezüglich, wie Sie wissen, noch vertiefender Überlegungen und Diskussionen zu den von den verschiedenen Seiten vorgebrachten Vorschlägen bedarf. Insgesamt bin ich mit dem Ergebnis zufrieden. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der SPÖ.)

16.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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