Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 159

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Die zuständige Landesrätin Gabriele Burgstaller zeigte sich gegenüber dem ORF über diese Umstände und darüber, was da an Auswüchsen herrscht, auch erschüttert. Es kann nicht Sinn des Gesetzgebers sein, daß heute in Goldgräber-Mentalität, wie es der ORF in seinem Radio-Interview tituliert hat, Wegelagerer nur darauf schauen, daß sie Geld kassieren, und eigentlich dem Zweck der Gesetzesnorm überhaupt nicht Genüge tun. Es wird in vielen Fällen nur ein Gelblicht auf das Autodach gestellt, manche fahren sogar mit Motorrädern hinterher und kassieren dafür Unsummen von den LKW-Fahrern. Im Extremfall ist es sogar soweit gekommen, daß Gefahrguttransporte im Konvoi fahren – in Mißinterpretation dieser Norm.

Herr Bundesminister! Ich kann Sie nur ersuchen, doch dafür zu sorgen, daß Durchführungsbestimmungen das so präzisieren, daß diese Gesetzesnorm, die zweifellos zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen sollte, auch diesen Zweck erfüllt und nicht dazu dient, daß einige Wegelagerer, im übertriebenen Sinn gesprochen, dafür sorgen... (Bundesrat Schöls: Das ist eine Diskriminierung eines Beamten, den Sie als Wegelagerer bezeichnen! Denken Sie nach, was Sie sagen! Die haben das nicht verdient, daß sie sich von Ihnen diskriminieren lassen! Sie erfüllen die Gesetze! – Präsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)

Herr Kollege! Ich habe schon einmal gesagt: Wir sind nicht in der Löwingerbühne, und Sie sind auch nicht Paul Löwinger. Deshalb bleiben wir bei der Sache, würde ich vorschlagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf abschließend noch einmal ersuchen, diese Normierung mit Leben zu erfüllen, damit der Zweck der Gesetzesnorm erfüllt wird. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.49

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem das Wort. – Bitte.

18.49

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Danke, Herr Präsident! – Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich zu einigen der angesprochenen Fragen ein paar kurze Anmerkungen machen, und zwar zunächst zu der am lebhaftesten diskutierten Ferienreiseverordnung und ihrer zeitlichen Ausdehnung und dem Mangel an Begutachtung und all diesen Dingen.

Hoher Bundesrat! Ich möchte mich eigentlich schon fragen, was Sie mir vorwerfen würden, wenn ich aus Anlaß der Tatsache, daß der Tauerntunnel die nächsten Monate gesperrt ist und daß wir doch damit rechnen müssen, daß ein gewisser Urlauberreiseverkehr durch das Land kommen wird – glücklicherweise werden auch etliche dieser Urlauber nach Österreich fahren und nicht alle nur durch Österreich –, wenn ich aus Anlaß der Verdichtung des Verkehrs auf den verbliebenen offenen Strecken nichts gemacht hätte. Sie hätten völlig zu Recht kritisiert, was das für ein Verkehrsminister ist, der auf eine solche Verschärfung der objektiven Situation auf Österreichs Straßen nicht reagiert.

Auf die erste Frage, warum ich so schnell die Ferienreiseverordnung erlassen habe, warum ich nicht vorher alle, die gerne gefragt worden wären, gefragt habe, ist die Antwort relativ einfach: Weil am 18. Juni in Nordrhein-Westfalen Ferienbeginn war, und weil wir damit rechnen mußten, daß das das erste stärkere Urlaubertransitwochenende sein würde. Es ist daher darum gegangen, jene Maßnahmen zu ergreifen, die auch in den vergangenen Jahren – wenn auch etwas später, aber da war auch der Tauerntunnel nicht gesperrt – ergriffen worden sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Natürlich macht es Sinn, den LKW-Güterverkehr und den Touristenverkehr an den haupttouristischen Durchzugswochenenden zu trennen, um dadurch nicht nur die freien Verkehrsflächen ausschließlich den PKW zur Verfügung zu stellen, sondern auch das Risiko auf Österreichs Straßen zu reduzieren.


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