Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 185

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20.07

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Behinderten haben vorgebracht, daß für sie ein Blindenhund ein ganz wichtiges Hilfsmittel sei. Er ist wichtig für die Mobilität der blinden Menschen, er stellt eine große Hilfe bei der Bewältigung des Alltags dar, und er ist durch kein technisches Hilfsmittel zu ersetzen.

Diese Novelle bringt für diese Menschen Sicherheit im Hinblick auf die Qualitätskontrolle bei der Hundeausbildung; sie bringt Qualitätskriterien, die durch die Beurteilung von Sachverständigen eine Qualitätssicherheit gewährleisten, die eine sehr wichtige Hilfe für diese Menschen darstellt. Die Novelle spricht aber vor allem auch diese Förderung zu. Es ist leider so, daß es kein Gesetz gibt, das eine Behinderung aufheben kann. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten, das Leben mit Behinderungen zu erleichtern.

Meine Fraktion gibt daher diesem Antrag die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

20.08

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! 50 000 Menschen haben sich bei zwei Bürgerinitiativen mit ihren Unterschriften dafür ausgesprochen, daß das Bundesbehindertengesetz dahin gehend geändert werden soll, daß es für die blindenführenden Hunde eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geben soll. Wie schon vorher erwähnt, müssen blinde Menschen Blindenführhunde meist immer noch selbst finanzieren, und diese können bis zu 300 000 S kosten. Blindenführhunde können aber durch kein technisches Hilfsmittel ersetzt werden.

Geschaffen werden auch exakte Anforderungsprofile für Blindenhunde, denn nicht jeder Vierbeiner ist für diesen schweren Job geeignet. Mittelgroße Rassen wie Golden Retriever, Labrador und Schäfer erfüllen von ihrem Wesen und von ihrem Pflegeaufwand her die Kriterien am besten. Bei der Ausbildung werden strenge Qualitätskriterien im Hinblick auf Gesundheit, Intelligenz, Gehorsam sowie Gutmütigkeit für die führfähigen Hunde herangezogen. Auch die Ausbildung und Prüfung von Blindenführhunden sowie die Definition der verschiedenen Rehabilitationshunde sind einheitlich zu regeln.

Eine positive Beurteilung durch Sachverständige, wie dies im Gesetz verankert ist – das wurde von der Vorrednerin schon erwähnt –, ist eine sehr wichtige Hilfe für die Gesamtbeurteilung der Hunde.

Meine Damen und Herren! Für Behinderte kann nie genug getan werden. Ich hoffe, daß auch der Zutritt für blindenführende Hunde zum Beispiel zu Lebensmittelgeschäften, zu Behandlungsräumen sowie zu Krankenhäusern einmal zugelassen werden wird. Meines Wissens ist das in Deutschland schon der Fall. Auch in Wien beispielsweise gibt es ein Gesetz, das es Besitzern von Blindenhunden ermöglicht, diese zu Theateraufführungen und ähnlichen Veranstaltungen mitzunehmen. Ich hoffe, daß diese Regelung für die behinderten Menschen in der Zukunft auch bei uns generell eingeführt werden wird.

Meine Fraktion wird dem Gesetz die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

20.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

20.11

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie schon mein Vorredner erwähnt hat, war 1996 diese Bürgerinitiative zur gesetzlichen Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund


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