Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 186

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eingebracht worden. Erst im Juli 1997 wurde dieses Anliegen dem Ausschuß für Soziales zugeleitet, und erst 1998 – und da wiederum erst kurz vor der Sommerpause – wurde es im Ausschuß beraten.

Der damalige Entschließungsantrag der Koalitionsparteien war nur eine Aufforderung zu Gesprächen der Frau Sozialministerin mit den Ländern im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Blindenführhunden.

Ich glaube, daß es wichtig wäre, solche Dinge nicht drei Jahre lang hinauszuziehen. Das wichtigste Anliegen der Bürgerinitiative, nämlich die Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel im Sinne des ASVG, blieb jedoch unerledigt.

Im Nationalrat haben die Kollegen der Freiheitlichen im Mai dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher die Valorisierung des Pflegegeldes zum Inhalt hat. Gerade die Behinderten haben im Zuge des Sparpaketes gröbere finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Der Antrag wurde von der Sozialistischen Partei (Bundesräte Drochter und Grillenberger: Sozialdemokratischen!), von der Sozialdemokratischen Partei – ich habe jetzt nur Frau Kollegin Schicker angeschaut – gemeinsam mit der ÖVP abgelehnt – für mich sehr unverständlich, aber wahr.

Ich glaube aber, daß behinderte und pflegebedürftige Mitmenschen – vom Baby bis zum Greis – unseres vollsten Einsatzes für die Gewährung eines zumutbaren Lebensstandards sicher sein müssen.

Daß wir immer wieder über Behinderte reden, ist ein gutes Zeichen. Vielleicht hat das Parlament nun erkannt, daß man Behinderten in den vergangenen Legislaturperioden doch sehr viel schuldig geblieben ist und daß ihnen viel mehr zustünde.

Heute wird nun also diese Forderung der Behinderten, nämlich die Einstufung von Blindenhunden als Hilfsmittel, beschlossen. Es wäre aber auch notwendig gewesen, dafür zu sorgen, daß die Qualitätssicherung auch bei importierten Tieren gegeben ist, ebenso wie für Partnerhunde oder sonstige Diensthunde, die als Hilfsmittel benötigt werden und daher auch als solche eingestuft werden sollten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das müssen Sie genau eruieren! Das ist ein Hilfsmittel; ich werde es Ihnen dann genau schildern, Herr Kollege!

Es geht immer um die Finanzierung: Wenn ein solcher Hund einmal als Hilfsmittel eingestuft ist, dann ist auch die Finanzierung leichter. Das heißt nun also, daß eine berechtigte Forderung der Behinderten jahrelang nicht erfüllt wurde. Sie aber schreiben dann in der Vorlage noch, wie wichtig der Blindenhund sei! Warum tun Sie sich so schwer, zuzugeben, daß er ein Hilfsmittel ist, das einfach unersetzbar ist und auf das der Betroffene fast einen Rechtsanspruch hat? (Bundesministerin Hostasch: "Fast einen Rechtsanspruch hat"?) – Sie machen es nicht. Sie machen die einfachsten Dinge nicht, die Ihnen, wenn Sie außerhalb dieses Hauses unbeeinflußt sind, ohnehin Ihr Hausverstand sagt.

So wichtig, wie der Blindenhund für Blinde ist, so wichtig ist der Partnerhund für andere Behinderte. Es gibt Behinderte, die auf menschliche Hilfe angewiesen sind, und es gibt solch ausgebildete Hunde, die eine solche Hilfeleistung für die Menschen übernehmen können. Die Anerkennung auch von Partnerhunden wäre für die Koalitionsparteien angesagt, Frau Ministerin und meine Damen und Herren, denn viele Behinderte können sich solche Partnerhunde nicht leisten. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier. )

Lassen Sie noch einmal Ihr Herz sprechen! Erfüllen Sie die Forderungen der Behinderten! Wir erfüllen ihnen ihren Bedarf nach Hör- und Sehgeräten. Warum sollen diese Koalitionsparteien ausgerechnet bei den Schwerstbehinderten nicht in der Lage sein, der Behinderung entsprechend Gerechtigkeit walten zu lassen und eine Situation zu beenden, in der solche Hunde Menschen mit Behinderung nur entsprechend ihrer Brieftasche zuerkannt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.15


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