Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 259

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in die Isolation, Herr Kollege ...!) – Das mag schon sein. Helfen Sie dem österreichischen Denkmalamt! Helfen Sie jenen Österreichern, die Besitztümer haben, die unter das Denkmalschutzgesetz fallen!

Helfen Sie vielleicht auch Professor Konecny, der eine sehr schöne Fassade hat – ich meine beim Haus; nicht der Herr Professor. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.) Dann tragen Sie dazu bei, gelebte Solidarität in Österreich durchzuführen.

Bleiben wir also beim Leibchen oder beim Rock – um bei meinem Beispiel von gestern zu bleiben. Wir sehen, daß wir die Geldmittel nicht haben. Es ist daher meines Erachtens – dazu haben meine beiden Vorredner, insbesondere Herr Professor Konecny, beigetragen – dieses Gesetz als “dem Teufel zu schlecht” zu bezeichnen.

Ich wundere mich jetzt nur darüber, daß Herr Professor Konecny seinen Klub nicht so in der Hand hat, um seine Intention des Nicht-Annehmens dieses Gesetzes umzusetzen. (Bundesrat Konecny: Wir sind eine demokratische Partei!) Ich fordere Sie auf, im Rahmen der Solidarität mit Herrn Professor Konecny – ich meine damit die Herren von der Sozialdemokratie –, diesem Gesetz die Zustimmung nicht zu erteilen. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im vorlaufenden Gehorsam war es nicht so, Herr Professor Konecny! Wir Freiheitliche haben uns schon vorher zu diesem Schritt entschlossen. (Bundesrat Schaufler: Kollege Gudenus hat im Ausschuß aber noch zugestimmt!)

Wir wissen, daß natürlich jeder, der ein Objekt im Besitz hat, welches unter Denkmalschutz gestellt wird, gewisse Nachteile zu tragen hat. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, daß dies keine Teilenteignung ist, wie man vielleicht hätte vermuten können: Es enthält eine Wertminderung, und es stellt eine Eigentumseinschränkung dar. Dies alles um einen höchst geringen Geldbetrag, den man mit großer Sicherheit wahrscheinlich nicht bekommt, weil viel zuwenig Geldmittel vorhanden sind.

Der Eigentümer kann nicht einmal dazu verpflichtet werden, Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Wenn aber der Eigentümer dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist und auch im Denkmalamt aus den genannten Gründen das Geld nicht vorhanden ist, dann frage ich: Was soll da noch an Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden?

Darüber hinausgehender aktiver Denkmalschutz sollte ersetzt werden. Das steht darin: Er soll ersetzt werden. Aber mit welchen Mitteln? – Das ist die Frage, und deswegen sage ich: Das ist ein unsittliches Gesetz.

Der Verwaltungsaufwand ist vorhanden. Es werden Beamte bezahlt, die dafür eingesetzt werden müssen. Der gute Wille ist vorhanden.

Ich glaube jedoch, meine Damen und Herren, die Absichten des Denkmalamtes – es ist wohl eine Einmaligkeit, daß das betroffene Amt selbst ein Gesetz ablehnt – zielen darauf ab, daß wir es nicht annehmen sollen. Mir ist der Motivenbericht nicht geläufig; es kann sein, daß er aus den von mir genannten Gründen – zuwenig Geld und so weiter – dies aussagt. Aber auch wenn noch tiefergehende Gründe und Überlegungen vorhanden sind, tut das nichts zur Sache. Wenn uns das betroffene Amt, welches die Aufgaben wahrnehmen soll, eigentlich davor warnt, dieses Gesetz anzunehmen, dann sollten wir alle, so meine ich, es nicht wahrnehmen und dem nicht zustimmen.

Dieses Gesetz birgt den Keim in sich, daß man sagt: Es ist ein "Husch-Pfusch-Gesetz", sozusagen ein Legislations-Auslaufgesetz, mit dem die Koalitionsparteien noch so tun wollen, als hätten sie etwas für die Kulturpolitik und den Erhalt der historischen Substanz dieses Staates getan. Sie haben mit diesem Gesetz nichts gewonnen, außer daß sie ein Gesetz mehr gemacht haben, welches früher oder später einer Novelle zu unterziehen sein wird, weil es in der Form nicht exekutierbar ist. Es ist ein unfaires, es ist ein schlechtes Gesetz, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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