Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 260

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Da hier einige Anträge der Freiheitlichen Partei genannt worden sind – besonders den Gartenbau betreffend –, möchte ich feststellen, daß ihnen zuzustimmen ist. Selbstverständlich freuen wir Freiheitlichen uns darüber, wenn die Kultursubstanzen unseres Staates, auch der Stadt Wien, und andere Kultursubstanzen in diesem Land gewahrt werden. Das ist klar.

Aber wenn wir das fordern, dann sind wir als Oppositionspartei nicht in der Lage, die Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Dann muß die Solidarität des Kollegen Maier dazu beitragen, daß entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben hier einen Entschließungsantrag betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule in Wien 22 eingebracht. Er lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. John Gudenus, Monika Mühlwerth und Kollegen betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule in Wien 22

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Ergänzung der Gartenliste im Anhang II des Denkmalschutzgesetzes vorzulegen, die insbesondere den Schulgarten der Gartenbauschule in Wien-Donaustadt enthält.

*****

Der Antrag liegt somit zur Debatte vor.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist dem Teufel zu schlecht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.11

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Der von den Bundesräten Mag. Gudenus und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule Wien 22 ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluß enthält im Artikel 1 § 1 Abs. 12, im Artikel 2 Abs. 1 sowie im Anhang II Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2. Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.


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