Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 63

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Die Volksanwaltschaft hat darüber hinaus zahlreiche neue Anregungen in den heute zur Diskussion stehenden Bericht aufgenommen, deren Wichtigkeit daraus zu ersehen ist, dass Maßnahmen zu deren Umsetzung – wie uns allen bekannt ist – in die Wege geleitet wurden. In diesem Zusammenhang möchte ich aus dem Sozialbericht die Frage der Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung und die Frage des Gesamtvertrages über die psychotherapeutische Behandlung hervorheben.

Von den auch im Zusammenhang mit den Ländern stehenden Anregungen sind aus meiner Sicht jene von besonderer Bedeutung, welche die Anliegen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen betreffen. Die Volksanwaltschaft weist zu Recht darauf hin, dass es eine Erklärung darüber geben muss, dass die Deckung des Aufwandes für notwendige Behelfe inkontinenter Menschen in Pflegeheimen nicht aus dem 20-prozentigen Pensionsanteil, der den Heimbewohnern als Taschengeld zur freien Verfügung zu verbleiben hat, sondern aus den Mitteln des jeweiligen Sozialhilfeträgers zu erfolgen hat. In gleicher Weise halte ich es für dringend geboten, dass der Anregung der Volksanwaltschaft Rechnung getragen wird, die Probleme bei der Ermittlung des Pflegebedarfes schwerst behinderter Kinder endlich einer Lösung zuzuführen.

Zum Bereich Finanzen zeigt die Volksanwaltschaft eine Problematik auf, die seit vielen Jahren weder durch die Gesetzgebung noch durch die Rechtspflege einer befriedigenden Lösung zugeführt werden konnte. Die durch die Gesetzeslage schwierige Differenzierung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten sollte so bald wie möglich einer Lösung zugeführt werden.

In allen Bereichen der Bundesvollziehung hat die Volksanwaltschaft aus meiner Sicht vermeidbare Verfahrensverzögerungen festgestellt. Ich glaube, dass es für die Bürger unseres Landes nicht zumutbar ist, dass sie auf Bescheide oder sonstige Erledigungen der Verwaltungsbehörde – wie in diesem Bericht der Volksanwaltschaft dargestellt ist – 24 Monate warten müssen. Mit dem Beispiel auf Seite 132 des Berichtes wurde das ganz besonders verdeutlicht. Aber auch im Gewerbeverfahren hat die Volksanwaltschaft Verfahrensverzögerungen festgestellt und dies im Bericht hervorgehoben. So stellt etwa die auf Seite 151 beschriebene 15-jährige Dauer eines derartigen Verfahrens einen exemplarischen Missstand dar, der – wie ich meine – zu Recht auch zu Unmut in der Bevölkerung führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben – auch das wurde heute schon erwähnt – mit Beschluss vom 6. Mai 1999 unsere Geschäftsordnung dahin gehend geändert, dass den Volksanwälten offiziell ein Rederecht eingeräumt wurde. Sie können somit auch auf diesem Wege ihre Beanstandungen und Anregungen dem Bundesrat unmittelbar zur Kenntnis bringen. Dies ist auch aus meiner Sicht eine Anregung ihrer Tätigkeit. – Danke vielmals.

Dem Dank an die Volksanwaltschaft, der hier bereits mehrfach für die geleistete Arbeit ausgesprochen wurde, möchte ich mich daher anschließen und betonen, dass es nunmehr an den Ressorts gelegen ist, die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft zu intensivieren oder zu verbessern beziehungsweise an der Umsetzung der von den Volksanwälten angeregten Maßnahmen zu arbeiten und festgestellte Schwachstellen zu beseitigen. – Recht herzlichen Dank für diese Anregung! – Meine Fraktion kann diesem Bericht der Volksanwaltschaft die volle Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon. Ich erteile ihm dieses.

14.56

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und geschätzter Herr der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Ich möchte mich am Beginn auch dem Dank anschließen, den meine Vorrednerin und meine Vorredner schon ausgedrückt haben. Ich meine, die Volksanwaltschaft hat auch ein Stück der Aufgabe übernommen, dem Bürger und der Bürgerin ein Stück der Ohnmacht im wahrsten Sinne des Wortes – denn man hat oft das Gefühl, ohne Macht zu sein, das empfinden die Bürger in dem einen oder anderen Fall schlicht und einfach – zu nehmen und ein Stück Macht zurückzugeben.


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