Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 68

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Ausgerechnet an der anerkannt unbrauchbaren Methode des Tierversuchs sollen brauchbare Systeme bezüglich ihrer Gültigkeit gemessen werden. Auf das Tierleid wurde bisher wenig Rücksicht genommen. Die Tiere leiden alle gleich. Sicher ist jedoch, dass verschiedenste Labortiere bereits voroperiert oder als Qualzüchtungen von so genannten Tierfarmen wie preiswerte Elektrogeräte angeboten werden. Dieses Gesetz ist ein kleines Mosaiksteinchen. Großer Handlungsbedarf besteht noch, viel Arbeit ist noch nötig. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.28

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs. Ich erteile ihr dieses.

12.28

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Werter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Nachdem das Verbot von Tierversuchen für Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen kosmetischer Mittel in Österreich bereits in Kraft ist, muss nun natürlich auch das Verbot des Inverkehrbringens solcher kosmetischer Mittel umgesetzt werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns schon immer für den Tierschutz eingesetzt und stark gemacht, daher werden wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung erteilen. Wir hoffen aber auch, dass der nächste Schritt ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz sein wird. (Bundesrat Bieringer: Hoffen können Sie!) – Ich höre schon die Zwischenrufe.

Das wäre eigentlich die Konsequenz aus dem, was meine Vorredner von den Regierungsparteien in ihren Debattenbeiträgen vorhin gemeint haben. Sie haben sich heute deutlich zum Tierschutz bekannt, und ich denke, die logische Schlussfolgerung daraus wäre, dass wir ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz bekommen. Ich hoffe, dass sich diejenigen, die heute in ihren Reden stark gemacht haben, dann auch bei den Interessenvertretern stark machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hoffe sehr, dass Sie heute nicht nur deshalb zugestimmt haben, weil es eine EU-weite Richtlinie notwendig macht, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, sondern dass Sie das, was Sie heute gesagt haben, tatsächlich aus ehrlicher Überzeugung gemeint haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)  – Meine Damen und Herren! Wir werden Sie daran messen!

Die Kosmetikindustrie ist nun gezwungen, wie auch schon erwähnt wurde, Substitutionsmethoden und Alternativen zu finden, sich ihrer zu bedienen und ohne Tierversuche zu forschen. Dazu wird ein großes Nachdenken darüber nötig sein, was ethisch möglich ist. Ich denke dabei zum Beispiel an die Organisation "Ärzte gegen Tierversuche" in Deutschland. Diese Ärzte betonen, dass eine Alternativmethode sein könnte, Material aus Operationszellen, aus Fehlgeburten oder Plazenten zu verwenden. Auch die Verwendung von Gewebskulturen aus Hautgewebe und vieles mehr wäre möglich.

Die Forschung ist nun gefordert. Ich hoffe sehr, dass dieses Umdenken schlussendlich auch zu einem Beschluss für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz führen wird – ich wiederhole das, weil mir das äußerst wichtig erscheint –, und zwar im Sinne ethischer Grundsätze und der Achtung vor menschlichem und tierischem Leben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Grander. )

12.30

Vizepräsident Johann Payer : Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.


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