Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 95

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Ist der oder die Ausschussvorsitzende im Raum? (Bundesrat Wolfinger: Hier!)  – Dann darf ich bitten, dass Sie so freundlich sind und den Bericht bringen.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) geändert wird.

Der Inhalt dieses Gesetzesbeschlusses liegt allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor, daher brauche ich ihn nicht zu verlesen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf gleich hier stehen bleiben, da ich als erster Redner zu Wort gemeldet bin.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ja. – Ich danke Ihnen für die Berichterstattung.

Es ist an sich sonst nicht üblich, dass Berichterstattung und Wortmeldung von ein und derselben Person abgegeben werden, aber in diesem konkreten Fall bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Bericht erstattet und im Namen des Ausschusses den Antrag gestellt haben.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich darf Sie, Herr Bundesrat Wolfinger, jetzt bitten, das Wort zu ergreifen.

14.37

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Es wird sicherlich nicht mehr so heiß debattiert werden wie beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt.

Geschätzte Damen und Herren! Wir haben heute ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation, das so genannte Bundes-Seniorengesetz, zu beschließen.

Nach jahrelangen Bemühungen der Seniorenorganisationen Österreichs ist es nun gelungen, ein Bundes-Seniorengesetz zu schaffen. In den letzten Jahren hat sich eine große demographische Umwälzung in der gesamten Menschheitsgeschichte vollzogen, die aber noch keineswegs zum Abschluss gekommen ist.

In früheren Zeiten war es nur wenigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegönnt, nach einem harten langen Arbeitsleben noch ein paar Jahre des Ruhestandes zu genießen. Die Zahl jener, die über 60 Jahre alt sind, ist in Österreich heute auf 20 Prozent der Gesamtbevölkerung angestiegen. Das sind zirka 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Diese Zahl wird sich in den nächsten 30 Jahren auf zirka 2,7 Millionen erhöhen. Das heißt, dass die Zahl der Pensionisten in Österreich bereits jetzt die 2-Millionen-Grenze überschritten hat, und sie wird noch weiter ansteigen.

Für die Teilnahme der Senioren am gesellschaftlichen Leben auf allen Ebenen waren daher entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Österreichische Seniorenrat als gesetzliche Vertretung der älteren Generation muss aber auch in der Zukunft bei der Festsetzung der Richtsätze für die Ausgleichszulagen miteinbezogen werden, und die Wertsicherung der Pensionen ist auch in Verhandlungen der Bundesregierung mit den Vertretern des Österreichischen Seniorenrates als der gesetzlichen Interessenvertretung zu fixieren.

Durch die gesetzliche Anerkennung und Aufwertung des Österreichischen Seniorenrates als Interessenvertretung der älteren Generation wird eine entsprechende Vertretung der Anliegen der älteren Menschen sichergestellt. Daher waren, so meine ich, die jahrzehntelangen Forderungen des Österreichischen Seniorenbundes und der anderen Seniorenorganisationen mehr als gerechtfertigt.


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