Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 148

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desrat Dr. Nittmann: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!) – Ich werfe überhaupt nicht mit Steinen, ich sage hier öffentlich: Ich unterstelle Herrn Kollegen Buchinger bezüglich seines Berufes überhaupt nichts. Ich kommentiere auch nicht die Zeitungsmeldungen. Wenn jemand ein Gewerbe hat und nichts damit anstellt, dann ist das ordentlich. Es gibt mehrere solche Gewerbe, und daher werfe ich ihm das nicht vor. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Nittmann. )

Aber das, was ich ihm jetzt vorwerfe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für die Freiheitliche Partei in Niederösterreich wesentlich interessanter und passt auch, da wir gerade über das Wohnrecht sprechen. Ich sage dazu nicht Saustall, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ! (Bundesrat Ing. Scheuch: Jetzt haben Sie es eh schon dreimal gesagt!) – Sie sollen es hören. Ich sage nicht Saustall dazu. Ihr habt ein Problem gehabt, das eine sehr große Dimension für die Mieter und für die Menschen, die noch monatelang und jahrelang Schulden für das so genannte Projekt "Freier Wohnen" zahlen, hat. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch. ) Daher legitimiert Sie das überhaupt nicht, zu irgendwelchen Dingen Saustall zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, das Richtwertgesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz und das Hausbesorgergesetz geändert werden, Wohnrechtsnovelle 2000.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversiche


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