Anfang letzten Monats hat es eine Sozialreferenten- und -referentinnentagung aller Bundesländer gegeben, bei der erfreulicherweise endlich auch Konsens mit den Bundesländern darüber erzielt werden konnte, dass alle Bundesländer nunmehr der Meinung sind, dass das Pflegegeld in der Form angepasst werden soll, sodass ich – auch gestützt durch die Regierungserklärung dieser Bundesregierung – der Meinung bin, dass in dieser Legislaturperiode auf Grund einer Einmalzahlung dem Mangel der sistierten Valorisierung des Pflegegeldes durch die vorangegangene Regierung abgeholfen werden soll, und ich nunmehr auf Grund der Verhandlungen mit dem Finanzminister hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode nicht nur eine Einmalzahlung, sondern auch – mit Unterstützung und Interesse der Länder – eine Valorisierung für diesen Bereich durchsetzen, aber auch finanziell bedecken können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass wir auch in Zukunft darauf achten sollten, dass die soziale Gesetzgebung keine legistischen Maßnahmen vollzieht, die nicht pro futuro auch in entsprechender Form abgesichert sind. Ich darf auch darauf hinweisen, dass gerade diese Bundesregierung etwa im Bereich der versprochenen, zukünftigen Pensionsleistungen für pflegende Angehörige im Familienbereich, aber auch für alle anderen, jetzt mehr als 10 Milliarden Schilling an die Pensionsversicherungen überwiesen hat, um eben die Versprechungen der Jahre 1995 und 1996 einmal halbwegs abzudecken und die Gebarung der Pensionsversicherungen für die Zukunft auch sicher zu gestalten, womit dann auch die entsprechenden Ansprüche verbessert werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! So sehr wir uns als Sozialpolitiker auch alle wünschen, das, was besser und umfassender ist, möglichst heute zu erledigen, müssen wir im Gesamtinteresse des Staates doch zunächst jenen Spielraum herstellen, der budgetär sowohl in den Ländern als auch im Bund, als auch in den Gemeinden notwendig ist, um darauf aufbauend bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des gesamten Staatswesens ausgleichend tätig sein zu können. Und erst dann, in der zweiten Stufe, können wir das, wovon sehr viele Redner heute gesprochen haben, nämlich eine zusätzliche Verbesserung zu jenen, die wir heute vornehmen, ins Auge fassen.
Ich bitte daher um Verständnis. Aber ich werde auch nicht auf das vergessen, was ich seinerzeit im Nationalrat ausgeführt habe, nämlich auch für die Westgefangenen eine Entschädigungsleistung vorzusehen. In diesen Fragenkomplex fallen auch jene Zivilpersonen, die noch nicht berücksichtigt worden sind (Beifall bei den Freiheitlichen) und in den entsprechenden westeuropäischen Bereichen Zwangsarbeit leisten mussten. Wir sollten sie in jenem Ausmaß entschädigen, in dem wir auch im Ausland Entschädigungsleistungen für Zwangsarbeiter aus diesem Bereich getätigt haben. (Bundesrat Mag. Gudenus: Sehr gut!)
Ich finde, man sollte hier nicht das eine gegen das andere abwägen. Gerade in diesen Tagen hat der amerikanische Präsident Bush Österreich wegen seiner Leistungen bei den Reparationszahlungen gelobt.
Ich denke daher, dass wir nunmehr positiv daran gehen können, das, was im innerstaatlichen Bereich noch nicht erledigt ist, nunmehr ebenfalls einer Erledigung zuzuführen, damit hier Gerechtigkeit über alle Generationen hinweg und auch Gerechtigkeit hinsichtlich in- und ausländischer Personen stattfindet, weil auch der Export dieser Leistungen für den einen oder anderen österreichischen Staatsbürger, der Zwangsarbeit geleistet hat und heute woanders als im Inland wohnt, ein Anliegen ist.
Wenn Sie die Werbemaßnahmen dieser Bundesregierung in den Raum stellen und beziffern, dann weise ich darauf hin, dass allein in meinem Bereich des Konsumentenschutzes meine Amtsvorgängerin von der SPÖ im Jahr 1999 18 Millionen Schilling für Werbemaßnahmen für die damalige Wahlbewegung – anders kann ich es nicht bezeichnen – ausgegeben hat, die uns heute etwa bei der BSE-Krisenbewältigung abgehen. Ich wäre froh gewesen, wenn ich das Geld in meinem Ministerium nicht umschichten hätte müssen, sondern einen Konsumentenschutz vorgefunden hätte, der ausreichend dotiert und auch ausreichend mit Mitarbeitern ausgestattet gewesen wäre, und nicht 23 Mitarbeiter einstellen hätte müssen, um der Seuchenbewältigung in entsprechender Form gerecht zu werden.
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