Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 278

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Ich habe hier die ganz aktuellen Zahlen. Zufällig hat heute in den "Oberösterreichischen Nachrichten" unser Familienlandesrat Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl die beinharte Realität veröffentlicht. Erschütternd ist der Familienbericht. Ich lese nur die Einleitungssätze: "Von einer intakten, glücklichen Familie träumen nicht nur die Teenager, sondern auch Politiker. Doch die Realität schaut anders aus: weniger Geburten, dafür mehr Scheidungen als je zuvor, Tausende Alleinerzieher, wechselnde Partnerschaftsbeziehungen und mittendrin die Kinder, die mit wechselnden Bezugspersonen auch kein leichtes Leben haben."

Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte hier noch einige beinharte, knallharte Zahlen anführen: wie stark die Ehen zurückgehen, wie stark die Geburtenraten zurückgehen, wie schnell das Alter steigt, in dem noch jemand bereit ist, in eine Ehe einzutreten.

Die Summe all dieser Entwicklungen insgesamt ist es, die die Probleme der heutigen Zeit verursacht. Deshalb bin ich stolz darauf und freue mich mit den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und der Regierungsparteien, dass dieser Meilenstein Kindergeld gelungen ist, dass es uns gelungen ist, diese ganz wichtige Anerkennung von öffentlicher Seite, womit Erziehung zur Leistung erhoben wurde, durchzusetzen. Wir werden mit Freude zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

12.25

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP; Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es stimmt einfach nicht, Frau Bundesrätin Schicker, dass die Unternehmerin Betriebshilfe, Kinderbetreuungsgeld und Teilzeitbeihilfe gleichzeitig bekommt. Ich möchte das hier berichtigen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Die Betriebshilfe ist praktisch das Wochengeld, das heißt die acht Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt. Die Teilzeitbeihilfe hat sie nach diesen acht Wochen bekommen. Wenn die Unternehmerin nun das Kinderbetreuungsgeld beantragt und bekommt, erhält sie keine Teilzeitbeihilfe mehr.

Ich möchte Sie daher ersuchen, sich in Zukunft ganz genau zu erkundigen und nicht Behauptungen in den Raum zu stellen, die den Anschein erwecken, als ob die Unternehmerin oder Bäuerin mehr bekäme als die anderen. Ich finde es zutiefst bedauerlich, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, dass wir alle im gleichen Boot sitzen und im gegenseitigen und nur im gegenseitigen Miteinander sinnvoll und gut leben können.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass mit diesem Kinderbetreuungsgeld auch für Unternehmerinnen eine langjährige Forderung von Frauen in der Wirtschaft erfüllt ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .


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