Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 151

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lichen.) Die Debatte um die Frage der Behandlung ... (Bundesrat Bieringer: Es ist aber keiner mehr da!)  – Bitte? (Bundesrat Bieringer: Es ist keiner mehr da!) – Das möge den Bundesrat nachdenklich machen, meine Damen und Herren!

Hoher Bundesrat! Die Frage, wie die Sonderberichte der Volksanwaltschaft im Hause behandelt werden, ist aktuell. Sie wissen, dass unter der Federführung des sachzuständigen Volksanwaltes Dr. Peter Kostelka, aber getragen durch einen gemeinsamen Beschluss aller drei Volksanwälte, dem Parlament – sowohl der ersten Kammer, das heißt dem Nationalrat, als auch der zweiten Kammer, dem Bundesrat – ein Sonderbericht zum Thema Heizkostenperiode 2000/01 zugeleitet wurde. Es geht hiebei um die Frage der einheitlichen Handhabung der Heizkostenzuschüsse.

Meine Damen und Herren! In der 25-jährigen Geschichte dieser Institution war es einmal an der Zeit, auch die Frage anzugehen, ob man sich nur auf einen jährlichen Tätigkeitsbericht reduziert, ob man also über seine Tätigkeit nur einen jährlichen Tätigkeitsbericht verfasst, der leider nicht immer von allen Abgeordneten beider Häuser gelesen wird – wenn ich auch davon ausgehe, dass hier im Bundesrat ein sehr großes Interesse für die Berichte der Volksanwaltschaft vorhanden ist. Aber Sonderberichte sollen den Zweck haben, zu einem aktuellen Thema sofort auf einer sachlichen Ebene zu reagieren und das Parlament, den Vertreter des Souveräns, mit einem aktuellen Thema zu befassen. Wir glauben, dass die Heizkostenproblematik ein solches aktuelles Thema ist, zumal gerade in den kommenden Monaten wieder die Heizperiode anstehen wird.

Die Volksanwaltschaft ist nach eingehenden Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar nach der Verfassungslage – hier deckt sich unsere Meinung mit jener von Herrn Professor Klecatsky, dem ehemaligen Justizminister, und dem hoch angesehenen Herrn Dr. Pickl, der leider zu früh verstorben ist, dem ehemaligen Direktor der Volksanwaltschaft, die beide der gleichen Meinung sind, und es ist auch in der Literatur nachlesbar, dass es eine Verpflichtung ist, dass es ius cogens ist – die Volksanwaltschaft zwingend einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft vorzulegen hat, wobei nur ausgewählte Fälle in allgemeiner und in anonymisierter Form dargestellt werden, dass es aber der Volksanwaltschaft natürlich nicht benommen sein kann, auch andere Berichte über ihre Tätigkeit, die wir in diesem Fall als Sonderberichte bezeichnen, an das Parlament zu leiten.

Meine Damen und Herren! Das Gegenteil wäre das – und da bin ich Ihren Ausführungen sehr dankbar, Herr Bundesrat –, was man in Europa nicht verstehen würde. Derzeit ist in Europa eine Tendenz im Gange – auch Herr Bundesrat Dr. Lindinger hat das, so glaube ich, erwähnt –, dass alle Ombudsmann-Einrichtungen gestärkt und ausgebaut werden sollen, und zwar nicht nur als Einrichtungen zur Kontrolle der Verwaltung, oder damit man irgendwo einen Grabstein hat, bei dem man sich als betroffener Bürger ausweinen kann, sondern auch als Einrichtungen, die Service für den Bürger leisten. So versteht sich auch die Volksanwaltschaft in der derzeitigen Besetzung, dass wir eine Serviceeinrichtung sind, die dem Bürger zur Verfügung steht, weshalb wir verschiedene Ideen entwickeln und – so auch morgen gemeinsam mit einem anerkannten Universitätsprofessor im Rahmen einer Klausur – weiterentwickeln möchten, die wir dann später auch dem Parlament zuleiten werden. Wir haben daher diese Sonderberichte bewusst zum Gegenstand der Debatte hier im Haus gemacht.

Über das Zweite, was uns ein Anliegen ist, möchte ich hier mit einigem Stolz berichten. Es ist uns in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Rundfunk gelungen, für Jahresbeginn des kommenden Jahres die Volksanwaltschaftssendung wieder einzuführen. Das Pilotprojekt ist so weit gediehen, dass man von einer modernen, zeitgemäßen Form der Präsentation des Einzelfalles ausgehen kann. Wie uns der Österreichische Rundfunk vorgestern mitgeteilt hat, wird am 12. Jänner die erste Volksanwaltschaftssendung starten. Sie wird sich insoweit von der früheren Volksanwaltschaftssendung unterscheiden, dass dort nicht nur die Verwaltung nicht hingerichtet wird, wie das weiland einmal der Fall war und dann zum Scheitern der Sendung geführt hat, sondern dass sich ... (Bundesrat Dr. Maier: Herr Kohlmaier?) Es war nicht Kohlmaier, es war seinerzeit Herr Strobl. (Bundesrat Dr. Maier: Er hat das sehr gut gemacht! Er hat die Bürger


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