Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 152

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vertreten!) Ich möchte mich hier nicht in die ÖVP-interne Diskussion einmengen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Die Volksanwaltschaft hat jedenfalls das Anliegen an den ORF herangetragen, dass man sich dort auf die Moderatorenrolle beschränkt. Das wird sicherlich auch der Fall sein. Außerdem ist geplant, dass man dort nicht nur einen Fall kontroversiell neu darstellt, sondern dass man die Sendung auch mit einem jeweils gelösten Fall als zweitem Fall anreichert und damit eine, wie wir hoffen, interessante Sendung als Serviceeinrichtung bietet.

Dabei kommt uns medial noch zugute, dass sich die Drehbuchautoren der Fernsehserie "Julia" – diese ist Bezirksrichterin in Retz, was der Stadtgemeinde Retz touristisch sehr gut getan hat – offensichtlich entschlossen haben, aus der Frau "Julia" eine Volksanwältin zu machen, sodass wir in Zukunft auch den Archetypus der Volksanwältin über eine Fernsehserie geliefert bekommen werden. (Bundesrat Bieringer: Ein Aufstieg!) Frau Kollegin Bauer wird dann das Problem haben, mit "Julia" identifiziert zu werden. Mir wird das, wenn ich mich mit der Hauptdarstellerin vergleiche, wahrscheinlich weniger ins Haus stehen.

Meine Damen und Herren! Die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft – das ist ein Problem, bei dem wir glauben, dass wir im Parlament Verbündete finden müssten – ist latent bedroht und wird durch so genannte Auslagerungen auch laufend eingeschränkt. Ich möchte Auslagerungen staatlichen Handelns nicht negativ darstellen oder gar sagen, dass diese Auslagerungen nicht vernünftig wären. Sie machen wirtschaftspolitisch und gemeinwirtschaftlich natürlich Sinn, aber sie bringen es mit sich, dass außer der Kontrolle des Rechnungshofes auf Grund der Beteiligungsverhältnisse oder der Beherrschungsverhältnisse keine öffentliche Kontrolle mehr gegeben ist, und zwar auch nicht die Kontrolle durch die Abgeordneten des Parlaments, weder durch die Abgeordneten des Nationalrates noch durch die Mitglieder des Bundesrates. Insbesondere sind diese ausgelagerten Bereiche dem Interpellationsrecht der Abgeordneten nicht zugänglich, aber natürlich auch nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft.

Nun gibt es in einzelnen Bereichen, etwa bei den Bundesforsten, durchaus eine Diskussionskultur, wonach uns die Bundesforste – oder auch Bereiche etwa in der Energiewirtschaft – zwar Auskünfte erteilen und sich der Anliegen annehmen, die wir an sie herantragen, aber es gibt dafür keine rechtliche Handhabe. Es gibt vor allem keine rechtlichen Möglichkeiten, wie wir sie im Bereich der öffentlichen Verwaltung haben, dort für den Bürger zu wirken.

Meine Damen und Herren! Das ist ein Anliegen, das ich Ihnen ebenfalls ans Herz legen möchte, weil sich hier Ihre Interessenlage mit unserer Interessenlage vollständig deckt. Wir glauben, es wäre das Vernünftigste, die Kontrolle der Volksanwaltschaft einfach der Kontrolle des Rechnungshofes akzessorisch nachzubilden. Hiefür wäre eine sehr einfache Regelung denkbar, die aber weitreichende Konsequenzen hätte.

Meine Damen und Herren! Letztlich – das darf ich als stellvertretender Vorsitzender der Volksanwaltschaft sagen – haben wir uns sehr gefreut, vom Herrn Präsidenten dieses Hauses eine schriftliche Mitteilung zu erhalten, dass wir hier – auch in den Ausschüssen – jederzeit mit Rederecht willkommen sind. Das hat uns sehr gefreut. Das zeigt auch, dass man in der Länderkammer eine gewisse Wertschätzung für die Volksanwaltschaft hat. Ich mache nur eine Klammer auf und sage: Es wäre wünschenswert, wir hätten das auch in all den Landtagen, in denen wir eine Landes-Prüfungszuständigkeit haben. Das ist in allen Ländern mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg der Fall. Wir haben leider sehr große Mühe, uns dieses Rederecht in den Landtagen zu erkämpfen. Es hat sich dort noch nicht herumgesprochen, dass man auch mit den Volksanwälten durchaus interessant diskutieren kann. Auch hier bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

Wien ist hier eine Ausnahme, das möchte ich ausdrücklich betonen, da haben wir eine sehr weitreichende Möglichkeit, mit den Abgeordneten über die Berichte der Volksanwaltschaft zu diskutieren. Hier kann ich also, wenn ich schon den Modellfall Salzburg zitiert habe, jetzt in diesem Bereich den Modellfall Wien erwähnen. Wenn wir alle diese Modellfälle realisieren können, dann haben wir eine sehr gute und, wie ich glaube, auch weitreichende Institution, die


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