Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 89

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Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Punkt betreffend die administrative und auch pekuniäre Besserstellung der Betreuung von behinderten Kindern und Familienangehörigen gibt es natürlich ein bedingungsloses und sehr engagiertes Ja seitens der Sozialdemokratie.

Gleichfalls stimmen wir natürlich der substanziellen Besserstellung im Bereich der Familienhospizkarenz zu. Dennoch bleibt die SPÖ-Fraktion bei der auch bei der letzten Bundesratssitzung erhobenen Forderung, nämlich dass wir in der Frage der Erteilung der Karenzierung für die Familienhospiz, also bei der Begleitung von sterbenden Angehörigen, einen Rechtsanspruch auf Entfall des Entgeltes fordern. Die jetzige Maßnahme ist, wie die Kollegin vorher völlig richtig ausgeführt hat, eine Abfederung für Härtefälle, der wir natürlich zustimmen werden. Aber ich denke, wir haben eine gemeinsame Zielsetzung, indem wir sagen, dass wir dies allen Frauen und Männern in Österreich möglich machen müssen, also auch jenen, die von ihrem beruflichen Einkommen nicht absehen können, das heißt, nicht darauf verzichten können.

Der Punkt, dass wir wahrscheinlich viele Menschen treffen werden, die gerne diese Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen wollen, es aber dennoch nicht können, weil sie zum Beispiel nur über ein Familieneinkommen verfügen, wird trotzdem offen bleiben. Aber ich denke, dass der richtige Weg jetzt eingeschlagen ist. Das heißt, dass der Forderung der Sozialdemokratie mit einem ersten kleinen Schritt entsprochen werden konnte. Daher gibt es unsere Zustimmung dazu.

Nun zu einem dritten Punkt: Der Herr Staatssekretär kommt jetzt sehr ungerecht dazu, aber ich muss es ihm einfach sagen, damit er das dem Herrn Minister weitergibt. Wir haben vorgestern die entsprechende Ausschusssitzung zu dieser Thematik gehabt. Herr Staatssekretär! Wie gesagt, die Kritik geht nicht an Sie, sondern es ist nur eine Mitteilung an Sie; ich denke, das steht keiner Regierung und keinem Regierungsmitglied zu, er oder sie sollte das abstellen, das hat mit der politischen Farbe nichts zu tun. Vorgestern beschäftigen wir uns also mit dieser Materie, diesem Härtefonds durch Leistungen aus dem Familienfonds, und im Rahmen der Beratungen stellen wir richtigerweise die Frage nach den Richtlinien und den Kriterien, also wer das in Anspruch nehmen wird können. Im Bezirk des Herrn Ministers Haupt in Spittal gibt es genauso Menschen wie in Klagenfurt oder in Niederösterreich, und irgendwie wäre es sehr unverständlich, wenn man als Bundesrätin oder Bundesrat, also als Mandatar, oder auch als Minister gefragt wird: Unter welchen Bedingungen kann ich ansuchen?, und man kann keine Antwort darauf geben.

Wenn uns seitens der Beamten gesagt wird, dass sie uns keine Auskunft geben könnten – das ist meine Interpretation, ich habe es so verstanden –, weil sie die ministerielle Zustimmung dazu nicht hätten, dann muss ich sagen, ist das nicht nur unmöglich, sondern auch – auch wenn ihnen der Herr Minister einen Maulkorberlass gegeben hat – eine Nichtauskunft. Drei Tage vor In-Kraft-Treten einer Regelung werden die Kriterien nicht dargelegt. Das ist Schlampigkeit, und dafür habe ich absolut kein Verständnis.

Ich erwarte – das wird er auch machen –, dass uns der Herr Gesundheitsstaatssekretär zumindest einmal in Headlines und in Überschriften die Richtlinien formulieren wird. Stellen Sie sich vor, wir kommen nach Hause, irgendjemand schaut im Internet nach und fragt: Welche Tagesordnungspunkte gab es im Bundesrat? – Wir haben jetzt diesen Härtefonds beschlossen. Daraufhin fragt mich morgen jemand, nach welchen Kriterien das administriert wird. Dann stehe ich in Kärnten da und sage, davon habe ich leider keine Ahnung. Die Österreicherin oder der Österreicher hätte sehr Recht, zu glauben, dass ich eine völlig schlampige, völlige inkompetente Bundesrätin bin. Nachdem wir alle das aber nicht sind, bestehe ich darauf, dass uns diese Richtlinien zumindest heute zur Verfügung gestellt werden und dass das für alle Ausschüsse für alle Zeiten zu allen Regierungen für immer abgestellt wird.

Dafür, dass vier Tage vor In-Kraft-Treten das Handwerkzeug, die Richtlinie, der wesentliche Bestandteil zur Ausführung eines Gesetzes nicht vorliegen kann, kann niemand Verständnis aufbringen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

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