Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 90

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.

14.39

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge des gegenständlichen Tagesordnungspunktes befassen wir uns mit Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.

Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass es dieser Koalitionsregierung gelungen ist, den Menschen wieder in den Mittelpunkt sozialer Aktivitäten zu stellen! In Zeiten sozialdemokratischer Patronanz im Sozialbereich standen immer mehr die Institutionen im Vordergrund, wodurch die Menschlichkeit sukzessive auf der Strecke blieb. Eigentlich könnten die Damen und Herren von der Sozialdemokratie dankbar dafür sein, dass wir die Kursabweichungen, die der Sozialdemokratie passiert sind und die viele Österreicherinnen und Österreicher in eine soziales Aus manövriert hätten, korrigieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich bin jemand, der die Hoffnung nicht aufgibt, die Sozialdemokratie von der Wichtigkeit notwendiger Kursänderungen im Sozialbereich zu überzeugen. Der Staat ist nicht in der Lage, den Bürgerinnen und Bürgern jede Verantwortung abzunehmen – und wenn er es versucht, ist der Preis dafür unverhältnismäßig hoch. Die Koalitionsregierung geht einen anderen, einen neuen Weg: Wir unterstützen schnell und unbürokratisch dort, wo die Bereitschaft, im eigenen Bereich Verantwortung zu tragen, gegeben ist, und machen klar, dass falsch verstandene Solidarität zu finanziellen Engpässen führt.

Die Tatsache, dass wir mit der Familienhospizkarenz einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Normalarbeitszeit und auf Freistellung bei Entfall des Arbeitsentgeltes geschaffen haben, ist wirklich ein politischer Meilenstein. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Das haben wir das letzte Mal schon beschlossen!)

Die Tatsache, dass der Herr Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und der Herr Staatssekretär für Härtefälle Leistungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds vorsehen und eine Evaluierung anstreben, ist ein weiterer Beweis für verantwortungsvolle Politik.

Es kann sein, dass viele, die aus geschützten Bereichen kommen, in denen Teilkarenzierungen und Vollkarenzierungen eine Selbstverständlichkeit sind, die Tragweite der Familienhospizkarenz für private Arbeitnehmer gar nicht nachvollziehen können. Wer das Damoklesschwert der Kündigung nicht kennt (Bundesrätin Mag. Trunk: Eben!), noch nie über sich gespürt hat (Beifall der Bundesrätin Mag. Trunk ), der kann die befreiende Wirkung – ich rede jetzt vom Arbeitnehmer-Bereich der Privatwirtschaft (Bundesrätin Mag. Trunk: Genau das waren die Argumente der SPÖ-Fraktion das letzte Mal!) – eines Rechtsanspruches auf Rückkehr in die gewohnte Arbeitswelt kaum erahnen. – Das ist eine Tatsache. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Eine befreiende Wirkung, wenn ich in Karenz gehe und dann gekündigt werde!)

Weiters beschäftigen wir uns im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes mit Verfahren, die zur Feststellung des Beeinträchtigungsgrades behinderter Kinder führen. In der Vergangenheit waren wir mit vielen Beschwerden in diesem Bereich konfrontiert – anscheinend hat die Vielfalt der Möglichkeiten, den Nachweis über die Bescheinigung eines inländischen Amtsarztes beziehungsweise Begutachtungen österreichischer Universitätskliniken, Fachabteilungen von Krankenanstalten oder über den Einsatz des mobilen Beratungsdienstes der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen zu erbringen, auch zu verschiedenen Betrachtungsweisen und zur Unüberschaubarkeit geführt. Ziel der neuen Regelung ist es, mehr Objektivität und mehr Humanität in die Prozesse zu bringen. Die behinderten Kinder und ihre Eltern haben genug Probleme zu bewältigen und sollten nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich belastet werden.

Es ist ein guter Ansatz, dass die Untersuchungen nunmehr ausnahmslos durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen unter Einbindung der mobilen Dienste durchgeführt werden und ärztliche Sachverständigen-Gutachten zu erstellen sind. Damit sind die Weichen für eine


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